Beratung
Service Center – Vertrieb Gewerbekunden
Für die Erstellung eines individuell auf Ihren Betrieb zugeschnittenes Entsorgungsangebot, die Bestellung der Abfallbehälter und für weitere Informationen steht Ihnen das Vertriebsteam gerne zur Verfügung.
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Gewerbeabfallberatung
Für Fragen rund um die innerbetriebliche Abfallwirtschaft
Erläuterungen zu abfallrechtlichen Vorschriften, Tipps zur Organisation der innerbetrieblichen Abfallwirtschaft, Infos über Rücknahmesysteme und Recherchen zu Vermeidungs- oder Verwertungsmöglichkeiten Ihrer Abfälle bietet Ihnen die Gewerbeabfallberatung.
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Umweltamt
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Verpackungsentsorgung im Gewerbe
Seit es keine gelben Säcke mehr gibt, erfolgt die Rücknahme von Verkaufsverpackungen für Industrie und Gewerbe streng nach den Vorgaben des Verpackungsgesetzes. Das bedeutet: So genannte Privathaushalten vergleichbare Anfallstellen nach § 3 Nr. 11 können eine gelbe Tonne für Leichtverpackungsabfälle aus Kunststoff, Metall und Verbundstoffen erhalten. Das Volumen bemisst sich teilweise nach dem tatsächlich anfallenden Verpackungsmengen, Handwerks- und landwirtschaftliche Betriebe können maximal einen 1.100 Liter Behälter beziehen. Für alle anderen Betriebe greift der § 15 des Verpackungsgesetzes, nach dem Hersteller, Lieferanten und Importeure verpflichtet sind, eine Verpackungsrücknahme für die von ihnen gelieferten Verkaufsverpackungen zu organisieren. Dabei muss die anschließende Verwertung kostenfrei sein, Logistikkosten können jedoch anfallen. Dies gilt im gesamten Gewerbe unter anderem auch für Transportverpackungen, Mehrwegverpackungen und Verpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter.
Eine Möglichkeit ist, die Verpackungen gleich nach Erhalt der Ware bzw. bei der nächsten Anlieferung dem Lieferanten wieder mitzugeben. Diese Variante wird häufig angewandt, wenn der Lieferant mit eigenem Werksverkehr liefert.
Bei Waren, die durch Dritte beispielsweise Speditionen oder Postunternehmen angeliefert werden, fällt die Wahl häufig auf andere Varianten. Meist gibt es ein vom Hersteller oder dazugehörigem Fachverband initiiertes Rücknahmesystem, mit deren Umsetzung eine spezielle Organisation beauftragt ist, die wiederum mit lokalen Entsorgern zusammenarbeiten kann. Manchmal werden Verpackungen ab einer bestimmten Anfallmenge abgeholt, manchmal müssen die Verpackungen zu regionalen Sammelstellen gebracht werden.
Bei Massenabfällen wie Kartonagen oder Folien kann es auch sein, dass der Lieferant Sie bittet, die Entsorgung vor Ort selbst zu organisieren. Dafür gewährt er Ihnen als Ausgleich Rabatte oder erstattet die Kosten.
Keine eindeutige Regelung gibt es für Haushaltsverpackungen, die in Betrieben anfallen, die nicht zu den gleichgestellten Anfallstellen gehören. Hierunter fallen zum Beispiel alle von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mitgebrachte Verpackungen wie Joghurtbecher, Salatschalen oder Kaffee- und Keksverpackungen. Teilweise gehören auch Verpackungen von Reinigungsmitteln dazu, wenn sie nicht im Großhandel, sondern im Supermarkt gekauft werden. Für diese Verpackungen bleibt nur die Entsorgung über die Pflichtrestmülltonne oder die Betriebe müssen eigenverantwortlich eine LVP-Sammlung einrichten.