Regeln zur Nutzung der Freiflächen für Graffiti

1. Nur auf erlaubten Flächen sprayen

  • Sprayen ist nur auf markierten Flächen erlaubt.
  • Du darfst keine Lampen, Schilder, Stromkästen, Böden, Decken, Gehwege, Bänke, Bäume oder andere Gegenstände bemalen.
  • Sprayen auf anderen Flächen ist illegal und gilt als Sachbeschädigung.
  • Schilder dürfen nicht beschädigt oder entfernt werden.
  • Wenn Regeln missachtet werden, kann die Stadt die Flächen schließen.

2. Sauberkeit und Rücksicht

  • Lass keinen Müll oder leere Dosen liegen.
  • Entsorge leere Dosen richtig (z. B. Druck rauslassen, anstechen).
  • Nimm Verpackungen und Abfall wieder mit.
  • Achte darauf, dass du niemanden störst – also keine laute Musik oder großen Gruppen.
  • Verkehrswege müssen frei bleiben. Fußgängerinnen und Fahrradfahrerinnen dürfen nicht behindert werden.

3. Respekt gegenüber anderen Sprüher*innen

  • Die Flächen sind für alle da.
  • Keine Tags oder Schmierereien über andere Bilder.
  • Achte auf gute Qualität deiner Werke.

4. Keine verbotenen Inhalte

  • Verboten sind menschenfeindliche, verfassungsfeindliche oder pornografische Darstellungen.
  • Solche Werke werden entfernt und können zu Strafen führen.

5. Eigene Verantwortung und Sicherheit

  • Du sprühst auf eigene Gefahr.
  • Trage Schutzkleidung (z. B. Maske, Warnweste).
  • Stelle Leitkegel auf, um dich zu sichern (gibt’s beim Bauhof „Am Wiehagen“).
  • Die Stadt haftet nicht für Schäden, außer bei grober Fahrlässigkeit.
     

6. Schäden und Reparaturen

  • Wenn du etwas beschädigst, musst du den Schaden bezahlen.
  • Verwende keine Materialien, die die Wand zerstören (z. B. Bitumen).
  • Die Stadt darf die Flächen jederzeit reparieren oder sanieren.
  • Währenddessen darfst du sie nicht nutzen.

7. Rechte an deinen Bildern

  • Die Stadt darf deine Bilder jederzeit entfernen.
  • Wenn du gegen Regeln verstößt, musst du die Kosten für das Entfernen zahlen.
  • Mit dem Sprayen gibst du der Stadt das Recht, dein Werk kostenlos zu nutzen - zum Beispiel für Plakate, Flyer oder Online-Auftritte.