Glossar

A
B
D
E
F
G
H
J
K
L
M
N
R
S
V
W
Z

Eingebürgerte

Einbürgerte sind nach den Daten der Kommunalstatistik aus dem Einwohnermelderegister definiert als Personen, die eine deutsche Staatsangehörigkeit haben und diese über eine Einbürgerung oder eine Rechtsstellung als Deutsche erhalten haben. Zu den Eingebürgerten gehören auch Kinder, welche die Option auf die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Staatsangehörigkeitsgesetz haben. Zum anderem sind es Personen, die im Ausland geboren wurden und eine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, wenn sie nicht unter die Definition zu Aussiedler*innen fallen.

Die Definition orientiert sich an dem überwiegend in der Kommunalstatistik in Deutschland genutzten Verfahren MigraPro zur Ableitung des Migrationshintergrunds.

Einwohnerzahl

Die Einwohnerzahl wird ermittelt aus der gemeldeten Anzahl an Personen mit Hauptwohnsitz oder aus der Anzahl der Wohnberechtigten (Personen mit Haupt- oder Nebenwohnsitz) im Einwohnermelderegister der Stadt Bielefeld zu einem bestimmten Stichtag. Diese unterscheidet sich von der amtlichen Einwohnerzahl, die mit Zeitverzug von den Statistischen Landesämtern veröffentlicht wird, da diese auf Basis der Fortschreibung der Geburten, Sterbefälle und Wanderungen resultiert und weitere methodische Unterschiede bei der Ermittlung aufweist.

Erwerbsfähige Leistungsberechtigte

Als erwerbsfähige Leistungsberechtigte gelten gemäß § 7 SGB II Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet, aber noch nicht die Regelaltersgrenze zur Rente erreicht haben, erwerbsfähig und hilfebedürftig sind sowie ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben. Erwerbsfähig ist eine Person, wenn sie nicht durch Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande ist, mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Hilfebedürftig ist eine Person, wenn sie ihren Lebensunterhalt nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln sichern kann und die erforderliche Hilfe nicht durch Angehörige oder Träger anderer Sozialleistungen gedeckt wird.