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SGB II-Hilfequote

Die SGB II-Hilfequote gibt an, wie groß der prozentuale Anteil der nach § 7 SGB II hilfebedürftigen und sich in Bedarfsgemeinschaften befindlichen Personen an allen Personen in der Bevölkerung unter der Regelaltersgrenze ist. Diese Quote kann weiter auf bestimmte Gruppen eingeschränkt werden, so etwa auf die Personen im erwerbsfähigen (ELB) oder nichterwerbsfähigen Alter (NEF).

Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte

Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte sind alle Arbeitnehmer*innen, die kranken-, renten-, pflegeversicherungspflichtig und/oder beitragspflichtig nach dem Recht der Arbeitsförderung sind oder für die Beitragsanteile zur gesetzlichen Rentenversicherung oder nach dem Recht der Arbeitsförderung zu zahlen sind. 
Nicht dazu zählen zum Beispiel geringfügig Beschäftigte, Beamte, Selbstständige, mithelfende Familienangehörige sowie Berufs- bzw. Zeitsoldat*innen.

Sterbetafel bzw. Periodensterbetafel

Eine Periodensterbetafel gibt die Sterblichkeitsverhältnisse der Bevölkerung für einen bestimmten Zeitraum wieder. Für eine fiktive Bevölkerungszahl von 100.000 Personen eines Geburtsjahrgangs werden Altersstufe für Altersstufe die registrierten Sterbewahrscheinlichkeiten z. B. aus Zeitraum der Jahr 2015 bis 2017 angewandt, um zu ermitteln, wie viele Jahre im Durchschnitt je Altersstufe danach zu erwarten sind. Die Periodensterbetafel wird berechnet, da die tatsächliche mittlere Lebenserwartung bei Geburt erst dann endgültig berechnet werden kann, wenn diese Personen alle Altersgruppen durchlaufen haben.