Öffentliche Grillplätze

Grillverbot auf den öffentlichen Grillplätzen aufgehoben

Stand: 21.07.2023

Die Aufhebung gilt bis auf Weiteres.

Mit Beginn der warmen Jahreszeit ist auch die Grillsaison eröffnet. Nicht jeder verfügt jedoch über eine geeignete Fläche im eigenen Garten, auf welcher sich der Grilllust unbeschwert frönen lässt. Diesem Umstand hat die Stadt Bielefeld Rechnung getragen und im Stadtgebiet diverse öffentliche Grillplätze ausgewiesen.

Es ist leider seit einigen Jahren immer stärker in Mode gekommen, in Grünanlagen, auf Spielplätzen oder im Wald zu grillen. Immer wieder mussten danach starke Verunreinigungen durch das „wilde” Grillen festgestellt werden. Spielplätze und Grünanlagen waren in etlichen Fällen kaum noch für ihre Zwecke nutzbar. Darüber hinaus besteht in diesen Bereichen nicht selten eine erhöhte Brandgefahr.

Laut Ordnungsbehördlicher Verordnung der Stadt Bielefeld ist daher gemäß § 2 Abs. 1 d) das Grillen außerhalb ausgewiesener Grillplätze verboten. Die Forstämter in OWL warnen eindringlich davor, im Wald zu rauchen, offenes Feuer zu entfachen oder zu grillen. 
Die Stadt hat daher einige Plätze im Stadtgebiet eingerichtet und ausgewiesen, die von Privatpersonen und von Schulen, aber auch von Vereinen und Verbänden genutzt werden können.
Aber auch für die öffentlichen Grillplätze gelten Regeln:

  • Für das Ablöschen des Feuers beziehungsweise der Glut sollte stets ausreichend Wasser mitgenommen werden. 
  • Der Platz muss nach dem „Grillvergnügen” aufgeräumt in einem ordentlichen Zustand verlassen werden. 
  • Abfälle gehören in die bereitgestellten Mülleimer; sollten diese nicht ausreichen, sollte es selbstverständlich sein, den eigenen Müll mit nach Hause zu nehmen. 
  • Auch das Verunreinigen von Verkehrsflächen und Anlagen ist verboten.