Die Stadtverwaltung bleibt von Mittwoch, 24. Dezember, bis Sonntag, 4. Januar, geschlossen. Das Serviceportal steht rund um die Uhr zur Verfügung. Wer zeitnah einen Behördengang beabsichtigt, sollte diesen möglichst vor Weihnachten erledigen oder für das neue Jahr einplanen. Weitere Infos…

Finanzielle Förderung

Einen Überblick über Unterstützungsangebote zum Erhalt und zur Pflege von Denkmälern bietet Ihnen die nachfolgende Broschüre des Landes Nordrhein-Westfalen. Sie finden darin Informationen zu Zuschüssen, vergünstigten Darlehen sowie Steuererleichterungen.

Broschüre „Unterstützung für Denkmäler in Nordrhein-Westfalen“ des Landes NRW

Die Stadt Bielefeld:

  • berät und unterstützt Eigentümer*innen bei der Stellung von Förderanträgen sowie deren weiterer Abwicklung;
  • berät Eigentümer*innen zu steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten gemäß § 40 DSchG NRW, entwickelt gemeinsam mit den Eigentümern ein entsprechendes Sanierungs- bzw. Maßnahmenkonzept und stellt nach Abschluss der Arbeiten eine entsprechende Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt aus;
  • bescheinigt Eigentümer*innen den Status ihres Gebäudes als Baudenkmal/besonders erhaltenswerte Bausubstanz um Abweichungen von den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (§ 105 GEG) zu ermöglichen und um Zugang zu vereinfachten Förderbedingungen der KfW-Bank und der NRW.BANK zu erlangen