Wichtige Information für alle Geflügelhalter*innen
Update
28.11.2025
Die Geflügelpest breitet sich weiter aus. In Verl im Kreis Gütersloh wurde in zwei weiteren Geflügelbeständen das hochpathogene aviäre Influenzavirus amtlich nachgewiesen. Dieses hat zur Folge, dass die vom Veterinäramt der Stadt Bielefeld mit Allgemeinverfügung vom 13.11.2025 im Bielefelder Süden eingerichtete Überwachungszone leicht angepasst werden musste.
Die Einrichtung der neuen Überwachungszone nebst Auflagen wurde am 28.11.2025 im Rahmen einer Tierseuchen-Allgemeinverfügung erlassen.
13.11.2025
Das Veterinäramt der Stadt Bielefeld hat daher im Bielefelder Süden eine Überwachungszone zum Schutz der Geflügelbestände vor der Aviären Influenza eingerichtet. Für Geflügelhalter*innen innerhalb dieser Überwachungszone gelten bestimmte Auflagen, z. B. Anzeigepflicht, Aufstallungpflicht, Verbringungsverbot, Verbot von Ausstellungen oder Märkten.
Die Einhaltung der Seuchenbekämpfungsmaßnahmen ist für die Prävention der Erregereinschleppung und -verbreitung essentiell.
Die Einrichtung der Überwachungszone nebst Auflagen wurde am 13.11.2025 im Rahmen einer Tierseuchen-Allgemeinverfügung erlassen.