Ehrenamtliche Richterinnen und Richter gesucht

| Bielefeld (bi)

Nach dem Gerichtsverfassungsgesetz ist die Stadt Bielefeld verpflichtet, in jedem fünften Jahr eine Vorschlagsliste mit den Personen aufzustellen, die sich für das Schöffen- bzw. Jugendschöffenamt zur neuen Amtszeit bewerben. Diese Amtszeit beginnt am 1. Januar 2024. Daher müssen bereits in diesem Jahr von den Städten etwa 65.000 Personen für das Schöffenamt neu bestimmt werden. Für Bielefeld bedeutet dies, dass für die neue, bis 2028 dauernde Amtsperiode mindestens 554 Personen in die Vorschlagsliste der Schöffinnen und Schöffen und 190 Personen in die Vorschlagsliste der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen aufzunehmen sind.

Das Schöffenamt kann nur von Deutschen ausgeübt werden, die zum Zeitpunkt der Aufstellung der Vorschlaglisten in Bielefeld wohnen, über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügen, den Anforderungen eines Gerichtsverfahrens körperlich gewachsen sind und die zu Beginn der Amtsperiode am 1. Januar 2024 mindestens 25 und noch keine 70 Jahre alt sind. 

Interessierte Bürgerinnen und Bürger der Stadt Bielefeld können sich bis Montag, 24. April, schriftlich bewerben. Auskunft erteilt Rita Mülot im Büro des Rates unter der Telefonnummer 51-2011 oder per E-Mail (schoeffenwahl [ät] bielefeld.de (schoeffenwahl[at]bielefeld[dot]de)). Die Aufnahme in die Vorschlagsliste kann auch per Webformular online beantragt werden. 

Das schriftliche Bewerbungsverfahren als Jugendschöffin oder Jugendschöffe läuft ebenfalls bis zum 24. April. Auskunft dazu erteilt Volker Flachmann im Amt für Jugend und Familie unter der Telefonnummer 51-5241 oder per E-Mail  (volker.flachmann [ät] bielefeld.de (volker[dot]flachmann[at]bielefeld[dot]de)). Die Bewerberinnen und Bewerber sollten über besondere Erfahrungen in der Jugenderziehung verfügen. Auch dazu gibt es einen Online-Antrag. 

Nach der Wahl der Schöffinnen und Schöffen bzw. Jugendschöffinnen und Jugendschöffen durch den Schöffenwahlausschuss wird das Gericht ab dem 15. Oktober die Personen schriftlich informieren, die gewählt worden sind.

Weitere Informationen für Bewerberinnen und Bewerber sowie das Antragsformular gibt es im Internet bei der Stadt Bielefeld unter www.bielefeld.de/schoeffenwahl oder unter www.schoeffenwahl.de.