SEPA-Lastschriftmandate im Serviceportal erteilen

| Bielefeld (bi)

Seit dem Jahresende können die SEPA-Mandate auch im Serviceportal der Stadt Bielefeld erteilt, geändert oder widerrufen werden. Die Daten werden über eine gesicherte Verbindung übertragen. 

Nachdem bereits seit Anfang 2021 die SEPA-Mandate über QR-Codes, die auf Mahnungen und Steuerbescheiden aufgebracht wurden, eingereicht werden konnten, können nun auf der frei zugänglichen Internetseite die Lastschriften auch für andere Zahlungsverpflichtungen eingegeben werden.

Ein SEPA-Lastschriftmandat erlaubt die Durchführung von bargeldlosen Transaktionen sowohl für einmalige als auch für wiederkehrende Zahlungen. Eingezogen werden nur fällige Forderungen für den benannten Vertragsgegenstand. Anders als beim Online-Banking, entstehen beim Lastschriftmandat keine Gebühren. Das Mandat kann im Serviceportal auch ohne Registrierung erteilt werden. Hier geht es zu der Internetseite: SEPA-Lastschriftmandat erteilen - Serviceportal Stadt Bielefeld

Eine Bezahlung von Verwarn- oder Bußgeldern aus Verkehrsordnungswidrigkeiten sowie von Mehrfachgrundbesitzabgaben ist allerdings weiterhin nur über die Online-Banking-Funktion oder die üblichen Überweisungswege möglich.