Datenschutz

Die Stadtverwaltung Bielefeld verarbeitet auf vielfältige Weise personenbezogene Daten, beispielsweise beim Einwohnermeldeamt, Ordnungsamt, Sozialamt, Jugendamt oder Straßenverkehrsamt. Unter dem Begriff Verarbeitung versteht man unter anderem das Erheben, Speichern, Nutzen oder Übermitteln von Daten.

Im Rahmen der Digitalisierung mit dem verstärkten Einsatz automatisierter Datenverarbeitungsverfahren hat das Grundrecht des Einzelnen auf informationelle Selbstbestimmung - also das Recht, selbst darüber zu entscheiden, welche Daten man von sich preisgibt – besondere Bedeutung und starkes Gewicht bekommen.

Die Stadt Bielefeld als öffentliche Stelle unterliegt bei der Verarbeitung personenbezogener Daten den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Datenschutzgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (DSG NRW). Sofern notwendig, wird der Datenschutz zudem in Spezialgesetzen näher ausgestaltet.

Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns ein sehr wichtiges Anliegen. Deshalb werden Ihre Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften geschützt und alle Vorgaben der DSGVO und des DSG NRW eingehalten. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gilt hingegen im Wesentlichen für Bundesbehörden und Private.

Der behördliche Datenschutzbeauftragte ist zuständig für alle Fragen, die den Schutz personenbezogener Daten mit der Verwaltungstätigkeit der Stadt Bielefeld betreffen. Aufgabe des behördlichen Datenschutzbeauftragten ist es u.a., darauf zu achten, dass die oben genannten, einschlägigen datenschutzrechtlichen Regelungen innerhalb der Stadtverwaltung beachtet werden.

Er ist als Ansprechpartner zuständig für alle Bürger*innen in Fragen, die den Schutz personenbezogener Daten im Zusammenhang mit deren Verarbeitung innerhalb der Stadtverwaltung Bielefeld betreffen. Darüber hinaus können sich die Mitarbeitenden der Stadt Bielefeld mit datenschutzrechtlichen Belangen an den behördlichen Datenschutzbeauftragten wenden.

Für den Schutz der Daten und die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen in der Schule ist der Datenschutzbeauftragte der Bielefelder Schulen, Schulamt der Stadt Bielefeld, verantwortlich.

Indes nicht zuständig ist der behördliche Datenschutzbeauftragte der Stadt Bielefeld für die Tätigkeiten anderer Behörden oder privater Unternehmen. Für diese sind deren eigene Datenschutzbeauftragte sowie die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen oder der Bundesbeauftragte für den Datenschutz zuständig.

Weitere Informationen zu den Aufgaben des Datenschutzbeauftragten finden sich in Artikel 39 der EU-Datenschutzgrundverordnung.

Des Weiteren ist der Datenschutzbeauftragte zugleich Ansprechpartner für grundsätzliche, rechtliche und/oder organisatorische Fragen zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW), soweit diese die Stadtverwaltung Bielefeld betreffen.