Schmutzwassergebühr

Die Schmutzwassergebühr fällt an für das Ableiten des Brauchwassers von dem Grundstück in die städtische Kanalisation. Maßgeblich ist die Menge des verbrauchten Frischwassers.

Die Schmutzwassergebühr entspricht in der Regel dem Verbrauch von Frischwasser. Außerdem können ggf. Abzugsmengen geltend gemacht werden, wenn Frischwasser nicht wieder in den Abwasserkanal eingeleitet wird, sondern z.B. zur Gartenbewässerung genutzt wird. Um Abzugsmengen geltend zu machen, muss zum Nachweis solcher Mengen eine gesonderte Messeinrichtung (geeichter Wasserzähler) installiert werden.

Dieser muss fachgerecht und beidseitig verbunden mit der zuführenden Wasserleitung vor der Ablassstelle (Wasserhahn) eingebaut werden. Direkt unter einem Wasserhahn installierte Zähler oder vergleichsweise nicht manipulationssichere Einbausituationen können nicht als Nachweis anerkannt werden. Der Einbau muss auf eigene Kosten vorgenommen werden. Die Messeinrichtung wird anschließend von der Stadt Bielefeld abgenommen und registriert. Dafür werden Verwaltungsgebühren erhoben. Nach Ablauf der Eichfrist von 6 Jahren ist regelmäßig ein neuer Zähler zu installieren, der ebenfalls wieder abgenommen werden muss.

Um zu beurteilen, ob sich der Einbau einer Wasseruhr zur Erfassung von Abzugsmengen lohnt, kann folgende Beispielrechnung als Anhaltspunkt dienen:

Beispielrechnung

Kosten
130 € Einbau (Wasseruhr und Installation)
50 € Verwaltungsgebühren
= 180 € Gesamt für eine Nutzungsdauer von 6 Jahren

Ersparnis
Abzugsmenge/Wasserverbrauch, z.B. zur Gartenbewässerung, 10.000 l (10cbm) jährlich x 3 €/m³ Kosten Frischwasserbezug =
30 € pro Jahr x 6 Jahre Nutzungsdauer der Wasseruhr
= 180 € Gesamt für eine Nutzungsdauer von 6 Jahren

Demnach ist aus wirtschaftlicher Sicht der Einbau einer Wasseruhr erst ab einer Abzugsmenge von regelmäßig mehr als 10.000 l Wasserverbrauch pro Jahr sinnvoll.

Der aktuell geltende Gebührensatz und weitere Regelungen ergaben sich aus der
Gebührensatzung.

2024: 3,25 Euro pro Kubikmeter Frischwasserverbrauch

Stand: 03.11.2023

Die Stadt Bielefeld hat die Abwassergebühren für die Jahre 2021 und 2022 zum Teil noch einmal neu berechnet. Grund ist ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW (OVG NRW).

Das OVG NRW hatte im Mai 2022 in einem Musterverfahren die Gebührenkalkulation der Stadt Oer-Erkenschwick für rechtswidrig erklärt und mit dieser Entscheidung seine langjährige Rechtsprechung zur Kalkulation von Abwassergebühren geändert. Unmittelbar nach der Bekanntgabe des OVG-Urteils hatte die Stadt Bielefeld ab dem 1. Juni 2022 alle Abwassergebührenbescheide unter dem Vorbehalt der Nachprüfung erlassen.

Nach dem inzwischen abgeschlossenen Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht wurde das OVG-Urteil aus rein formalen Gründen für wirkungslos erklärt. Die Rechtsauffassung des OVG ist gleichwohl zu beachten. Daher wurden die Abwassergebühren für 2021 und 2022 neu kalkuliert. Nach abschließender Beschlussfassung des Rates der Stadt am 02.11.2023 zu diesen rückwirkenden Gebührenänderungen werden alle Abwassergebührenbescheide ab dem 01.06.2022 und alle entsprechenden Bescheide gegen die Widerspruch erhoben wurde, von der Stadt Bielefeld automatisch korrigiert. Der Vorbehalt der Nachprüfung wird damit jeweils aufgehoben. Mit den Korrekturen kann erst nach dem formalen Inkrafttreten der Satzungsänderungen ab Mitte November begonnen werden. Die überzahlten Gebühren werden anschließend erstattet.

Bereits Ende 2022 hat auch das Land NRW die OVG-Rechtsprechung aufgegriffen und am 7. Dezember das „Zweite Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften“ und damit eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) beschlossen.

Für den Zeitraum ab 01.01.2023 hat der Rat der Stadt Bielefeld am 8. Dezember 2022 die Gebühren bereits auf dieser neuen Rechtsgrundlage beschlossen. Diese Gebührenfestsetzungen brauchen daher nicht mehr verändert oder angepasst zu werden.

Für die Beseitigung des Abwassers in einer Gemeinde schreibt das Kommunalabgabengesetz (KAG) die Erhebung von verursachergerechten Gebühren vor, die zu ermitteln und von den an die Kanalisation angeschlossenen Grundstückseigentümer*innen sowie Betrieben zu erheben sind.

Bei der „Gebührenbedarfsberechnung” spielen die Investitionskosten bei der Unterhaltung sowie Erneuerung des Kanalnetzes und der Klärwerke eine wesentliche Rolle. Die ständige Anpassung an den neuesten Stand der Technik erfordert Investitionen und entlastet die Umwelt.

In Bielefeld sind seit Anfang der 90er Jahre erhebliche Mittel (jährlich ca. 25 bis 30 Millionen EUR) für die Sanierung der Kanalisation und der Klärwerke aufgewendet worden. Wie sonst allgemein üblich hat die Stadt Bielefeld zur Refinanzierung der Kosten auf die Erhebung einmaliger Anschlussbeiträge verzichtet. Die Investitionen sind in Bielefeld Bestandteil der Kanalbenutzungsgebühren.

Trotz dieser Regelung liegt Bielefeld bei den Abwassergebühren nur knapp über dem Durchschnittswert aller Gemeinden in Nordrhein-Westfalen. Der Rat der Stadt Bielefeld hat sich für diese Vorgehensweise, im Gegensatz zu den einmaligen Anschlussbeiträgen, entschieden, um den Bürger*innen einmalige, hohe Belastungen zu ersparen.