Grundsteuer

Die Grundsteuer ist eine Jahressteuer auf das Eigentum an Grundstücken und deren Bebauung.

Die Grundsteuer A wird für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke und die Grundsteuer B für alle übrigen bebauten oder unbebauten Grundstücke erhoben.

Ihr liegen der vom zuständigen Finanzamt festgesetzte Grundsteuermessbetrag und der für das gesamte Stadtgebiet einheitliche Hebesatz zugrunde.

Das Finanzamt bewertet das Grundstück und setzt dafür einen Einheitswert fest (Einheitswertbescheid). Daraus errechnet sich der Grundsteuermessbetrag, der ebenfalls vom Finanzamt festgesetzt wird (Grundsteuermessbescheid).

Die Höhe der jährlichen Grundsteuer ergibt sich dann aus der Multiplikation des Grundsteuermessbetrages mit dem Hebesatz. Eine unterschiedlich hohe Grundsteuer resultiert somit immer aus unterschiedlich hohen Einheitswerten/Grundsteuermessbeträgen.

Rückfragen dazu können deshalb grundsätzlich auch nur von der Bewertungsstelle des zuständigen Finanzamtes Bielefeld-Innenstadt bzw. Bielefeld-Außenstadt beantwortet werden.

Steuerpflichtig ist, wem das Grundstück zum Beginn eines Kalenderjahres vom Finanzamt zugerechnet wird. Verkäufer/in und Käufer/in können abweichend erklären, dass der Übergang der Abgabenpflicht zu Anfang eines beliebigen Monats erfolgen soll.

Es gelte folgende Hebesätze:

  • 300 v.H. für die Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftliche Betriebe) (seit 2013)
  • 660 v.H. für die Grundsteuer B (für alle anderen Grundstücke) (seit 2017)

Die Hebesätze werden von der Gemeinde jährlich festgelegt.

Die Grundsteuer ist quartalsweise (Normallfall) oder jährlich (nur auf Antrag) zu zahlen. Bei quartalsweiser Zahlung ist die Grundsteuer am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. des Jahres fällig. Bei jährlicher Zahlung ist die Grundsteuer am 01.07. des Jahres fällig.