Ombudsperson für die Stadt Bielefeld nach dem Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) NRW

| Bielefeld (bi)

Die Stadt Bielefeld konnte eine ganz wichtige Funktion besetzen, um die Teilhabe in der Stadt zu verbessern. Von über 50 Kreisen und kreisfreien Städten in NRW hat die Stadt als vierte Kommune nun eine Ombudsperson bestellt. Die 67-jährige Annette Fuhrmann setzt sich in dieser Funktion für die Interessen und Bedürfnisse von älteren, pflegebedürftigen und behinderten Menschen ein, indem sie bei Konflikten vermittelt und schlichtet. Sie wurde zunächst bis zum 31. Dezember 2025 bestellt.

„Mit dieser Funktion wurde ein Instrument geschaffen, um die Teilhabe von Menschen, die Angebote nach dem Wohn- und Teilhabegesetz erhalten, zu stärken und die Qualität in den Einrichtungen zu verbessern. Wir freuen uns sehr, dass wir mit Frau Fuhrmann eine tolle Ergänzung für die Versorgungslandschaft gewinnen konnten, insbesondere für die Nutzerinnen und Nutzer in den Einrichtungen“, erklärt Gisela Krutwage, Leiterin des Sozialamtes.

In ihrer Funktion sollen Ombudspersonen unparteiisch und neutral vorgehen und somit als eine Art Schiedsstelle fungieren. Sie werden auf Anfrage und nur mit Einwilligung der Nutzerinnen und Nutzer tätig. Dabei geht es beispielsweise um die Art und Weise der pflegerischen und sozialen Versorgung, um Fragestellungen im Zusammenhang mit der medikamentösen Betreuung, Gestaltungs- und Mitspracherechte, die hauswirtschaftliche Versorgung und die Gestaltung des Alltagslebens oder auch um finanzielle Aspekte wie die Verwaltung von Barbeträgen.

Annette Fuhrmann bringt viel Erfahrung für diese Position mit. 36 Jahre war sie bei den von Bodelschwinghschen Stiftungen angestellt, davon 25 Jahre in der Leitung. Zuletzt war sie als Bereichsleitung im Stiftungsbereich Bethel.regional tätig. Außerdem leitete sie das Begegnungs- und Freizeitzentrum in Eckardtsheim. „Ich freue mich sehr auf diese neue Aufgabe, denn die Arbeit mit Menschen und für Menschen war mir immer schon ein Herzensanliegen. Umso schöner ist es, dass ich jetzt als Rentnerin erneut einen Beitrag leisten kann, damit sich insbesondere die Menschen, die sonst häufig zu wenig Beachtung finden, Gehör verschaffen können“, so Fuhrmann.

Michael Kokemor vom Sozialamt, der die WTG-Behörde leitet, ist sich sicher, mit Annette Fuhrmann genau die richtige Person gefunden zu haben: „Neben ihrem umfangreichen Fachwissen ist Frau Fuhrmann als Mensch unglaublich interessant. Ihr ist gegenseitiger Respekt und Wertschätzung unfassbar wichtig, ebenso wie die Möglichkeit für jeden Menschen, im Rahmen seiner Möglichkeiten so selbstbestimmt und selbstständig wie möglich leben zu können.“

Derzeit fallen in Bielefeld insgesamt 228 Angebote unter das WTG NRW. Darunter befinden sich vollstationäre Einrichtungen der Alten- und Eingliederungshilfe, Wohngemeinschaften mit Betreuungsleistungen, Gasteinrichtungen sowie Werkstätten für Menschen mit Behinderungen.

Kontakt

Annette Fuhrmann ist in der Regel von Montag bis Freitag in der Zeit von 9 bis 16 Uhr telefonisch unter 0156 79186988 oder per E-Mail (ombudsperson.bielefeld [ät] gmail.com (ombudsperson[dot]bielefeld[at]gmail[dot]com)) erreichbar. Außerdem bietet sie jeden zweiten Mittwoch im Monat im Neuen Rathaus am Niederwall 23 im Raum B 203 in der zweiten Etage von 9 bis 12 Uhr eine offene Sprechstunde an. Für diese ist keine Anmeldung erforderlich.