Finanzielle Sportförderung

Auf dieser Seite finden Sie die Informationen zur finanziellen Sportförderung der Stadt Bielefeld. Die Bielefelder Sportvereine haben die Möglichkeit, unter gewissen Voraussetzungen von der Finanziellen Sportförderung zu profitieren. 

Der Sport ist ein fester Bestandteil des Lebens. Seine bildungs-, sozial- und gesundheitspolitische sowie integrative Bedeutung ist unbestritten. Die Stadt Bielefeld erkennt diese insbesondere von den Bielefelder Sportvereinen erbrachten Leistungen an. Es ist ihr Ziel, den Freizeit-, Leistungs-, Gesundheits-, Breiten- sowie Schulsport zu unterstützen und zu fördern. 
 
Deshalb ist die Stadt Bielefeld bereit, im Rahmen ihrer Möglichkeiten die wertvolle Arbeit und hier insbesondere die aktive Jugendarbeit und die Übungsleitertätigkeit der Bielefelder Sportvereine, Sportfachverbände und überschulischen Talentfindungs- und -förderungsgruppen durch Zuschüsse auch finanziell zu unterstützen.

Jährliche Fördermöglichkeiten für Bielefelder Sportvereine

Nach den Sportförderrichtlinien der Stadt Bielefeld können die Bielefelder Sportvereine jährlich folgende Zuschüsse erhalten:

  • Pauschalzuschüsse für jugendliche Vereinsmitglieder
  • Zuschüsse zur Übungsleitertätigkeit
  • Zuschüsse zur Unterhaltung vereinseigener Sportanlagen

Weitere Informationen zu den Antragsvoraussetzungen sowie zum Verfahren finden Sie in den untenstehenden Sportförderrichtlinien.  

Sportpauschale des Landes NRW

Die Stadt Bielefeld erhält jährlich eine Sportpauschale durch das Land Nordrhein-Westfalen. Bei der Sportpauschale handelt es sich um für den Sport zweckgebundene Landesmittel, die für die Bielefelder Sportinfrastruktur verwendet werden können. 
Die Stadt Bielefeld hat bereits vor vielen Jahren beschlossen, dass die Sportpauschale in jedem zweiten Jahr an die Bielefelder Sportvereine vergeben und damit für die vereinseigene Infrastruktur verwendet werden soll. Dieses im Land NRW einmalige Verfahren zeigt die Verbundenheit der Stadt Bielefeld zu seinen Sportvereinen. Die Sportvereine können laufend Anträge auf Förderung aus der Sportpauschale stellen. Antragsschluss ist jeweils der 31.01. in den „ungeraden“ Jahren. Im Sommer des gleichen Jahres entscheidet der Schul- und Sportausschuss über die Vergabe der Fördermittel. 

Weitere Informationen zu den Antragsvoraussetzungen sowie dem Ablauf und das Antragsformular finden Sie in den Dokumenten.