Lutteroffenlegung bis Stauteich I: Stadt Bielefeld erhält Zuwendungsbescheid

Die weitere Offenlegung der Weser-Lutter in Bielefeld geht voran: Im nächsten Schritt soll der Luttergrünzug zwischen Teutoburger Straße und Stauteich I (Bauabschnitt III) auf einer Länge von etwa 1,4 Kilometern aufgewertet werden. Durch den jüngst erhaltenen Zuwendungsbescheid in Höhe von 4,91 Millionen Euro aus dem Bundesprogramm „Anpassung Urbaner Räume an den Klimawandel“ ist die Stadt diesem Ziel nun einen entscheidenden Schritt nähergekommen. Das Projekt wird das ökologische Potenzial der Grünanlage deutlich verbessern und die Aufenthaltsqualität steigern, indem es das Mikroklima nachhaltig optimiert.
Mit dem Ziel, die Weser-Lutter im Innenstadtbereich sicht- und erlebbar zu gestalten, wurde die „Lutter-Offenlegung“ um das Jahr 2000 vom Verein Pro Lutter initiiert. Der Bauabschnitt III ist die konsequente Fortführung der bereits erfolgreich umgesetzten Lutteroffenlegung im Park der Menschenrechte (Bauabschnitt I, Fertigstellung 2004) und in der Ravensberger Straße (Bauabschnitt II, Fertigstellung 2022).
Bauabschnitt III
Im September wird der Baubschnitt III europaweit ausgeschrieben, mit der Planung soll im April 2026 begonnen werden. Im Anschluss daran durchläuft das Vorhaben ein Genehmigungsverfahren, das voraussichtlich bis Anfang 2027 abgeschlossen sein wird. Die Bauphase ist von Mitte 2027 bis Ende 2028 vorgesehen.
Das offen gelegte Gewässer verläuft, beginnend an der Teutoburger Straße, durch den Luttergrünzug und vereinigt sich unterhalb von Stauteich 1 mit der Weser-Lutter. Damit erfolgt der Lückenschluss zwischen der bereits erfolgten Offenlegung in der Ravensberger Straße und dem natürlichen Wasserlauf. Der Bachlauf soll wechselnde Breiten und einen mäandrierenden Trassenverlauf erhalten. Das Gewässer soll naturnah und abwechslungsreich mit Sohlsubstraten, Ufervegetation und Strukturelementen angelegt werden. Für Querungen mit Straßen und Wegen sind Durchlässe und Brücken vorgesehen.
Der neue oberirdische Wasserlauf ist ganzjährlich wasserführend und bildet an 250 Tagen im Jahr ein natürliches Abflussgeschehen nach. Spitzenabflüsse, z.B. durch Starkregen, werden wie bislang in dem tieferliegenden Lutterkanal abgeleitet.
Zielsetzung
Die Planung hat zum Ziel, die Lutter als urban geprägtes Gewässer unter Berücksichtigung der Klimaanpassung und Biotopentwicklung für die Bevölkerung erlebbar zu machen sowie mit dem neuen Wasserlauf eine größtmögliche Annäherung an das Leitbild eines Gewässers zu erreichen. Die mit der neugeschaffenen Wasseroberfläche einhergehende Verdunstungskühle soll das lokale Klima verbessern. Weiterhin wird das Ziel der Umweltbildung und Bewusstseinsschaffung vor dem Kontext der Klimafolgenanpassung und des Klimaschutzes verfolgt.
Die vorgesehenen Maßnahmen sind Bestandteil des „Freiraumplanerischen Rahmenkonzeptes Luttergrünzug“, zudem ist der Bereich Teil der Hauptroute der Radverkehrsstrategie sowie Bestandteil des Hauptfußwegenetzes der Fußverkehrsstrategie. Bei der Planung fließen zudem die Ergebnisse des Bielefelder Klimaanpassungskonzeptes mit ein. Der Luttergrünzug ist danach als klimatischer Ausgleichsraum mit klimaökologischer Schutzbedürftigkeit oberster Priorität definiert, der zu erhalten und weiterzuentwickeln ist. Die Abkühlungseffekte durch die Lutteroffenlegung verbessern die Aufenthaltsqualität und die Attraktivität für Bewohner*innen und Erholungssuchende in der Nachbarschaft. Durch das fließende Wasser in Kombination mit einer z.T. barrierefreien Zugänglichkeit zum Gewässer werden neue Erlebnis- und Verweil-orte geschaffen.
Kosten
Die Projektkosten für den Bauabschnitt III betragen etwa 6,55 Millionen Euro. Der Großteil, rund 4,91 Millionen Euro, wird aus dem Bundesprogramm „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel" gestemmt. Hinzu kommen vom Verein Pro Lutter generierte Spendenmittel in Höhe von 436.700 Euro sowie rund 1,2 Millionen Euro an kommunalen Eigenmitteln.
Zahlen/Fakten
- Streckenlänge: 1.450 m
- Gewässerbreite: 3 bis 5 Meter
- Gewässertiefe: ca. 1 m
- Wassertiefe: ca. 20 cm
- Natürliche Ufergestaltung mit Planzungen im Wechsel mit Uferbestigungen aus Steinmaterial
- Wasserabfluss bis zu 130 l/s, dies entspricht dem natürlichen Abflussspektrum an bis zu 250 Tagen im Jahr. Höhere Abflüsse, z. B. bei Starkregen, werden im Lutterkanal abgeführt.