Fußgängerunterführungen

In Bielefeld stehen ab sofort weitere legale Flächen für Graffiti zur Verfügung. Dafür wurden ausgewählte Fußgängerunterführungen freigegeben, die sich für kreative Gestaltungen eignen. Die Auswahl fiel auf Orte, die in der Vergangenheit häufig unerlaubt besprüht wurden und dadurch hohe Reinigungskosten verursachten. Durch die offizielle Freigabe sollen diese Flächen nun als kreative und legale Gestaltungsorte genutzt werden.

Insbesondere die Decken der Unterführungen sind von der Freigabe ausgenommen, da sie regelmäßig überprüft werden müssen. Alle gekennzeichneten Flächen können unter Beachtung der geltenden Nutzungsbedingungen legal für Graffiti genutzt werden. Die Freigabe der Flächen wurde durch den Verein zur Bekämpfung von Farbschmierereien (stadtklar) e.V. unterstützt.

In folgenden Unterführungen gibt es Freiflächen für Graffiti:

  • Deutschen-Bahn-Unterführung am Albrecht-Delius-Weg
  • Unterführungen an der Kurt-Schumacher-Straße im Grünzug zum Teich
  • Unterführung an der Kurt-Schumacher-Straße beim Grünzug an der Tankstelle
  • Unterführung an der Voltmannstraße im Grünzug zur Universität
  • Unterführung an der Paderborner Straße/Weg zur Hans-Christian-Andersen-Schule
  • Unterführung an der Paderborner Straße/Weg zwischen Jadeweg und Altmühlstraß
  • Unterführungen an der Detmolder Straße am Löllmannshof
  • Unterführung an der Stieghorster Straße