Kommunaler Pandemieplan

Das Gesundheitsamt stellt nach § 7 Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen einen kommunalen Pandemieplan auf (ÖGDG NRW, Stand 10.06.2025). Er kann hier mit Stand April 2025 heruntergeladen werden. Er ist für Fachleute, damit sie Vorbereitungen für den Pandemiefall treffen und er beinhaltet eine Reihe von Bestimmungen zur Bewältigung einer Pandemie. Die Neufassung richtet ihr Augenmerk auf neuartige respiratorische Erkrankungen, die durch eine Veränderung von Grippe- oder Coronaviren entstehen könnten und dabei Pandemiepotential hätten.