Aufgaben der Oberbürgermeisterin

Foto: Thomas F. Starke/Stadt Bielefeld

Oberbürgermeisterin Dr. Christiana Bauer ist...

Sie ist für die ordnungsgemäße Vorbereitung und Einberufung der Sitzungen sowie die Ausübung des Hausrechts zuständig.

Dazu gehören Aufgaben bei Empfängen, Jubiläen und sonstigen Veranstaltungen. Sollte die Bürgermeisterin verhindert sein, vertreten sie hierbei die stellvertretenden Bürgermeister*innen in der vom Rat gewählten Reihenfolge.

Zur Leitung und Steuerung der Verwaltung mit ihren vielfältigen und komplexen Aufgaben gehören insbesondere...

  • die Vorbereitung und Ausführung der Beschlüsse des Rates, der Ausschüsse und Bezirksvertretungen.
  • die Entscheidung über die Geschäftsverteilung und innere Organisation der Gemeindeverwaltung.
  • die Erteilung fachlicher Weisungen und Treffen dienstrechtlicher Entscheidungen für alle Beschäftigten der Gemeinde.
  • die Vertretung der Gemeinde im Rechtsverkehr.
  • die Feststellung des Entwurfes des Haushaltsplanes.
  • die Unterrichtung des Rates und des Hauptausschusses über alle wichtigen Angelegenheiten.
  • die Erledigung der laufenden Verwaltungsgeschäfte.
  • die Beanstandungspflicht gegenüber rechtswidrigen Rats- und Ausschussbeschlüssen.
  • die Erteilung von Prüfungsaufträgen an das Rechnungsprüfungsamt.
  • die Beratung aller wichtigen Angelegenheiten im Verwaltungsvorstand (Gremium aller Beigeordneten; Bürgermeisterin führt den Vorsitz; bei Meinungsverschiedenheiten gibt die Stimme der Bürgermeisterin den Ausschlag).