Bielefelder Bauaufsicht an BAUPORTAL.NRW angeschlossen

Bauanträge sind ab dem 1. September grundsätzlich elektronisch einzureichen

| Bielefeld (bi)

Mit der Änderung der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen zum 1. September 2026 wird das Baugenehmigungsverfahren in Nordrhein-Westfalen digitaler: Bauanträge sind seit diesem Zeitpunkt grundsätzlich elektronisch bei der zuständigen Baugenehmigungsbehörde einzureichen.

Die untere Bauaufsichtsbehörde der Stadt Bielefeld ist an das vom Land Nordrhein-Westfalen bereitgestellte BAUPORTAL.NRW angeschlossen. Damit können Bauanträge und weitere bauordnungsrechtliche Anträge digital eingereicht und im weiteren Verfahren elektronisch bearbeitet werden.

„Mit der Digitalisierung des Baugenehmigungsverfahrens schaffen wir über die Anbindung an das Landesportal einen zeitgemäßen und transparenten Zugang zu einer wichtigen städtischen Dienstleistung. Für Bürgerinnen und Bürger sowie für Unternehmen und Planungsbüros bedeutet das vor allem: weniger Papier, kürzere Wege und eine deutlich einfachere digitale Kommunikation mit der Bauaufsicht“, sagt Claudia Koch, Dezernentin für Stadtentwicklung und Wirtschaft der Stadt Bielefeld.

Was bedeutet das für Bürgerinnen und Bürger?

Wer beispielsweise ein Einfamilienhaus bauen, einen Anbau errichten oder eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung beantragen möchte, muss den Bauantrag grundsätzlich digital über das BAUPORTAL.NRW einreichen. Das bisherige Verfahren, einen Bauantrag vollständig in Papierform bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen, wird damit grundsätzlich abgelöst.

Beispiel:
Eine Familie möchte ihr bestehendes Einfamilienhaus um einen Anbau erweitern. Gemeinsam mit der für das Bauvorhaben verantwortlichen planenden Person werden die erforderlichen Antragsunterlagen zusammengestellt. Der Bauantrag wird anschließend über das BAUPORTAL.NRW elektronisch an die Bauaufsichtsbehörde der Stadt Bielefeld übermittelt. Die weitere Bearbeitung und Kommunikation kann ebenfalls digital erfolgen.
Welche Unterlagen und Nachweise erforderlich sind, hängt vom jeweiligen Bauvorhaben und vom gewählten bauordnungsrechtlichen Verfahren ab.

Was müssen Bauherrinnen und Bauherren jetzt tun?

Wer einen neuen Bauantrag stellen möchte, sollte sich zunächst über das erforderliche Verfahren und die notwendigen Unterlagen informieren.

Für die Antragstellung gilt:
1. Bauvorhaben und erforderliches Verfahren klären
2. Erforderliche Antragsunterlagen durch die zuständigen Planenden zusammenstellen lassen
3. Antrag über das BAUPORTAL.NRW digital erfassen und einreichen
4. Rückfragen und gegebenenfalls Nachforderungen der Bauaufsichtsbehörde über die vorgesehenen digitalen Kommunikationswege beachten

Die Umstellung auf das digitale Verfahren bedeutet nicht, dass sich die fachlichen Anforderungen an das Bauvorhaben oder die Prüfung durch die Bauaufsichtsbehörde ändern. Die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Nachweise und Unterlagen müssen weiterhin vollständig und in der vorgeschriebenen Form vorliegen.

Welche Rolle haben Architektinnen, Architekten und andere Fachplanende?

Für Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfasser sowie weitere am Bau Beteiligte bedeutet die Umstellung, dass die Antragstellung und die Kommunikation mit der Bauaufsichtsbehörde künftig wesentlich über das digitale Verfahren erfolgen.

Die für das jeweilige Vorhaben erforderlichen Bauvorlagen sind entsprechend den Vorgaben des BAUPORTAL.NRW digital bereitzustellen und dem Antrag zuzuordnen. Fachplanende sollten daher frühzeitig prüfen, welche Unterlagen und Nachweise für das konkrete Verfahren erforderlich sind und welche Anforderungen an deren digitale Einreichung gelten.

„Für die Bauaufsicht ist die Umstellung ein wichtiger Schritt hin zu einem durchgängig digitalen Verfahren. Unser Ziel ist, dass Antragstellende und Planungsbüros jederzeit nachvollziehen können, wo ihr Verfahren steht und welche Schritte als Nächstes erforderlich sind. Gleichzeitig müssen die digitalen Anträge vollständig und in der erforderlichen Qualität eingereicht werden – das hilft am Ende allen Beteiligten und vermeidet unnötige Rückfragen“, erläutert Lars Bielefeld, Leiter des Bauamtes der Stadt Bielefeld.

Was ändert sich nicht?

Die Digitalisierung verändert in erster Linie den Weg der Antragstellung und die Kommunikation, nicht die bauordnungs- und planungsrechtlichen Anforderungen an das Bauvorhaben. Die Bauaufsichtsbehörde prüft die Anträge weiterhin nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften. Auch die Zuständigkeit der Stadt Bielefeld für die entsprechenden Verfahren bleibt bestehen. Bereits laufende Verfahren werden nicht allein aufgrund der Umstellung automatisch neu begonnen. Für diese Verfahren gelten die jeweils maßgeblichen Übergangs- und Verfahrensregelungen.

Weitere Informationen

Das BAUPORTAL.NRW ist die zentrale digitale Anlaufstelle für die elektronische Einreichung von Bau- und weiteren bauordnungsrechtlichen Anträgen in Nordrhein-Westfalen. Unter www.bauportal.nrw stehen Informationen zu den verschiedenen Antragsarten, den jeweiligen Verfahren und den erforderlichen Unterlagen zur Verfügung.

Die Stadt Bielefeld stellt weitere Informationen zum digitalen Baugenehmigungsverfahren und zu Bauvorhaben online unter www.bielefeld.de/bauberatung zur Verfügung.

Die Stadt Bielefeld empfiehlt Bauherrinnen und Bauherren, sich bei konkreten Bauvorhaben frühzeitig mit der für das Vorhaben verantwortlichen Entwurfsverfasserin oder dem Entwurfsverfasser abzustimmen und die Informationen des BAUPORTAL.NRW zu beachten.