Grabbepflanzung und -pflege

Ab dem Frühjahr ist Pflanzzeit. Das trifft nicht nur für den heimischen Garten, sondern auch auf die eigene Grabstätte zu. Da auf dem Friedhof eine Vielzahl von Grabstätten auf engem Raum konzentriert ist, gibt es Empfehlungen und Vorgaben für das „Miteinander der Grabstätten”, sprich für deren Anlage, Pflege und Unterhaltung. Diese Regeln können in der Friedhofssatzung der Stadt Bielefeld nachgelesen werden, die in der Friedhofsverwaltung auch in ausgedruckter Form erhältlich ist. 

Um den Pflegeaufwand möglichst gering zu halten, kann es von Vorteil sein, die Grabstätte in Gänze zu bepflanzen, da dies den Unkrautwuchs und somit das Jäten vermindert. Eine immergrüne Grundbepflanzung kann dabei gleichzeitig einen reizvollen Rahmen für eine jahreszeitlich unterschiedliche Wechselbepflanzung liefern. Sollen Gehölze oder Sträucher auf die Grabstätte gepflanzt werden, sollten Sie sich vorab nach dem jährlichen Zuwachs erkundigen und schwach wachsenden Sorten den Vorzug geben. Denn auf die Grabstätte gepflanzte Bäume und Sträucher müssen ab einer Höhe von 1,50 m beschnitten werden, damit benachbarte Flächen und Grabstätten nicht durch Schattenwurf oder Wurzelwachstum beeinträchtigt werden. 

Die Pflege ist für die Dauer der Nutzung der Grabstätte sicherzustellen. Dies wird von der Friedhofsverwaltung in regelmäßigen Abständen ebenso überprüft wie die Einhaltung der Gehölzhöhen. Wer nicht selbst pflegen kann oder mag, kann mit der Pflege auch eine ortsansässige Friedhofsgärtnerei beauftragen.