Recht an einem Grundstück der Stadt

Sie benötigen ein Recht an einem Grundstück der Stadt?

Gerne nimmt der Immobilienservicebetrieb Ihre Anfrage entgegen und wird verwaltungsintern abstimmen, ob Bedenken gegen die Einräumung des von Ihnen erbetenen Rechts bestehen. 

Die Rechteeinräumung erfolgt ggf. über einen Gestattungsvertrag - unabhängig davon, ob Sie für ein Bauvorhaben eine Baulast benötigen oder aus anderem Grund ein Recht an einem städtischen Grundstück erwerben möchten. Dieser Gestattungsvertrag regelt einerseits Ihre Rechte und Pflichten, andererseits die der Stadt. Dort werden auch Regelungen zu einer Entschädigung für die Wertminderung getroffen, die sich durch die Einräumung des Rechtes ergeben kann.

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass das Prüfverfahren sowie die anschließenden Vertragsverhandlungen einige Zeit in Anspruch nehmen können. Insbesondere bei der Planung von Bauvorhaben ist es daher ratsam, so früh wie möglich Kontakt mit der Stadt als Grundstückseigentümerin der zu belastenden Fläche aufzunehmen, um das Bauvorhaben nicht zu verzögern.

Für Ihre Anfrage können Sie das Kontaktformular nutzen oder eine E-Mail an immobilienservicebetrieb [ät] bielefeld.de (immobilienservicebetrieb[at]bielefeld[dot]de) senden. 

Geben Sie bitte die Art des Rechts (z.B. Wegerecht, Kanalleitungsrecht, Abstandsbaulast) an und fügen Sie Ihrer Anfrage einen Lageplan bei, in dem Sie die Fläche markieren, für die Sie die Einräumung des Rechts anfragen.