Hundeauslaufbereiche

In Bielefeld sind 13.800 Hunde gemeldet (Stand März 2020). Da ein artgerechtes Hundeleben regelmäßigen Freilauf beinhaltet, gibt es in der Stadt Bielefeld Hundeauslaufbereiche.

Diese Flächen sind beschildert, um die genauen Abgrenzungen zu verdeutlichen. Außerdem werden dort Beutelspender zur Beseitigung der Hinterlassenschaft der Hunde angeboten.
 

Hundeauslaufbereiche

Gesamtübersicht aller Flächen, auf denen Hunde ohne Leine auslaufen können: Gesamtübersicht (Verteilung im Stadtgebiet)

Die Hundeauslaufbereiche werden in der Stadt Bielefeld nur für

  • kleine Hunde,
  • große Hunde,
  • von der Leinenpflicht befreite Hunde bestimmter Rassen sowie
  • von der Leinenpflicht befreite gefährliche Hunde zur Verfügung gestellt.


Folgende Hundeauslaufbereiche gibt es in Bielefeld:

Darüber hinaus existiert eine Reihe von Flächen im Stadtgebiet, für die kein allgemeiner Leinenzwang nach den Bestimmungen des LHundG NRW gilt. Das Kennzeichen solcher Flächen ist es, dass sie nicht „umfriedet” sind, oder es sich nicht um eine klassische Park- oder Grünanlage handelt. Beispielhaft sind die folgenden Flächen zu nennen:

Benutzungsregeln für Hundeauslaufbereiche

Der*die Hundehalter*in ist verpflichtet,

  • den Hund zu führen und zu beaufsichtigen, dass er auf Zuruf reagiert und den Hundeauslaufbereich nicht unbeaufsichtigt verlässt,
  • von dem Hund ausgehende Übergriffe zu verhindern,
  • durch den Hund entstandene Verunreinigungen unverzüglich zu beseitigen,
  • durch den Hund entstandene Personen- und Sachschäden auszugleichen.
Umlaufende bzw. abgrenzende Straßen, Fuß- und Radwege sind nicht Bestandteil der Hundeauslaufbereiche.