Grundwasser

Grundwasser ist ein wesentlicher Bestandteil des Naturhaushaltes und von großer ökologischer und wasserwirtschaftlicher Bedeutung. Es dient als Reservoir für die Entnahme von Wasser in guter Qualität, für die Trinkwasserversorgung und die Verwendung in Industrie und Landwirtschaft. Es trägt zur Erhaltung von Feuchtgebieten und Flussläufen bei und gleicht in niederschlagsarmen Zeiten den Wasserhaushalt im Boden aus.

Gesetzlicher Auftrag ist es, das Grundwasser in einem guten Zustand zu halten bzw., sofern dies nicht der Fall ist, Sanierungsmaßnahmen durchzuführen.

Die Siedlungsdichte und Industriegeschichte Bielefelds haben zu erheblichen Grundwasserkontaminationen geführt. Pro Jahr werden im Durchschnitt 300 Grundwasserproben vom Umweltamt zur Schadensfeststellung entnommen und probIemspezifisch untersucht. Die Hauptursache von Schadensfällen sind die Lösungsmittel in Form von chlorierten Kohlenwasserstoffen (CKW), gefolgt von den sogenannten aromatischen Kohlenwasserstoffen wie Benzol, Toluol und Xylol sowie Mineralölen und Schwermetallen wie Nickel und Chrom. Die neu problematisierten perfluorierten Tenside (PFT) haben zu einem Grundwasserschaden im Bereich der Rieselfelder Windel geführt. Das Ziel, die Schadensfälle mit Handlungsbedarf - wenn auch langsam - zu reduzieren, ist bisher gelungen. 

Etwa 10 % der Grundwasserkörper im Süden und Südwesten Bielefelds weisen Nitratbelastungen oberhalb des Grenzwertes von 50 mg/l auf. Ursache ist die landwirtschaftliche Düngung. Besonders gefährdet ist das Grundwasser bei geringem Flurabstand des Grundwassers und geringer Filterleistung der Sandböden der Senne.

Die Stadtwerke Bielefeld GmbH betreibt insgesamt acht Wasserwerke und deckt damit etwa ein Drittel des Trinkwasserbedarfes der Bielefelder Bevölkerung ab. Die weiteren gut 12 Mio. m³/a Trinkwasser stammen aus Wassergewinnungsanlagen außerhalb des Stadtgebietes.

Das als Trinkwasser genutzte Grundwasser wird durch die Ausweisung von Wasserschutzgebieten besonders geschützt. 11 % Bielefelds sind als Wasserschutzgebiete ausgewiesen. In den Wasserschutzgebieten gelten besondere Anforderungen an den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Bestimmte, möglicherweise beeinträchtigende Handlungen oder Maßnahmen, sind ausgeschlossen oder stehen unter Genehmigungsvorbehalt. Einzelheiten sind den entsprechenden Schutzverordnungen zu entnehmen.