Geschützte Landschaftsbestandteile

Nach § 29 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)

Bei geschützten Landschaftsbestandteilen handelt es sich in der Regel um Einzelbäume, Baumgruppen, Baumreihen, Alleen, kleine Waldflächen und Kleingewässer von besonderer Bedeutung. 

In § 29 Bundesnaturschutzgesetz ist festgelegt, dass geschützte Landschaftsbestandteile für die Leistungsfähigkeit und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes, für das Orts- und Landschaftsbild, zur Abwehr schädlicher Einwirkungen oder wegen ihrer Bedeutung für die Pflanzen- und Tierwelt eines besonderen Schutzes bedürfen. 

Die Beseitigung von geschützten Landschaftsbestandteilen sowie alle Handlungen, die zu deren Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung führen können, sind verboten. Für den Fall einer Bestandsminderung kann die Verpflichtung zu einer angemessenen und zumutbaren Ersatzpflanzung oder zur Leistung eines Ersatzgeldes verlangt werden. 

In Bielefeld gibt es 113 geschützte Landschaftsbestandteile, die in den Landschaftsplänen der Stadt Bielefeld festgesetzt sind. Beispiele hierfür sind das Feldgehölz „Lange Lage“ östlich der neuen Fachhochschule, die Alteichenreihe westlich des Wohngebiets Kupferheide in Quelle, die Alteichengruppe mit Teich nördlich des Wohngebietes Breipohlshof westlich der Bahnlinie in Senne und die Feldhecke auf der Nordseite des Sportplatzes, westlich der Eckardtsheimer Straße in Sennestadt.