Lärmaktionsplan
Die Lärmaktionsplanung ist ein umweltpolitisches strategisches Planungsinstrument, das durch Festlegung von Lärmminderungsmaßnahmen das Ziel verfolgt, Belastungen durch Umgebungslärm langfristig zu reduzieren sowie „Ruhige Gebiete“ zu schützen und zu bewahren. Sie ist Pflichtaufgabe der Gemeinden oder der nach Landesrecht zuständigen Behörden. Das Eisenbahnbundesamt (EBA) stellt einen bundesweiten Lärmaktionsplan mit Maßnahmen für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes auf. Die Gemeinde stellt einen Lärmaktionsplan mit Maßnahmen gegen Straßenverkehrslärm, Lärm der Stadtbahnstrecken sowie gegen bestimmten Gewerbe- und Industrielärm (sog. IED-Anlagen) und für „Ruhige Gebiete“ in ihrem Stadtgebiet auf.
Bei Überschreitung bestimmter Auslöseschwellen werden Lärmminderungsmaßnahmen erwogen oder vorgesehen, um Gesundheitsgefährdungen zu vermeiden und erhebliche Lärmbelästigungen sowie den Umfang von Schlafstörungen zu mindern. In Bielefeld werden nach Lärmwirkungsforschung und Empfehlungen des Sachverständigenrates für Umweltfragen Lärmmittelungspegel von 65 dB(A) am Gesamttag (sog. 24-Stunden-Wert LDEN) und von 55 dB(A) in der Nacht (sog. Nachtwert LNight) angewendet.
Die noch nicht abgeschlossenen Maßnahmen des ersten Lärmaktionsplans (2010) und des zweiten Lärmaktionsplans (2015) werden weiterverfolgt. Der Umsetzungsstand für die Lärmminderungsmaßnahmen ist unter bielefeld-wird-leiser.de veröffentlicht.
Die Verwaltung arbeitet mit beauftragten Ingenieurbüros sowie in Abstimmung mit beteiligten Behörden und Träger*innen unter Beteiligung der Öffentlichkeit Bestandteile für einen aktuellen dritten Planentwurf aus. Vom 25.11.2019 bis 15.12.2019 haben sich die Bielefelder*innen mit insgesamt 216 Beiträgen zu „Lärmminderungsmaßnahmen“ und zu „Ruhigen Gebieten“ online beteiligt. Zeitgleich haben die Menschen vor Ort mitgeholfen, die Bedeutung, Qualität und Nutzung ihrer „Ruhigen Lieblingsorte“ einzuschätzen, indem sie 127-mal einen auswertbaren Fragebogen der Statistikstelle unter „Bielefeld wird leiser“ ausgefüllt haben. Die Beteiligungsergebnisse sind unter bielefeld-wird-leiser.de veröffentlicht.
Ausschnitt Lärmkarte


Im freiwilligen Lärmsanierungsprogramm des Bundes stehen seit 2016 für die Umsetzung von Lärmschutzmaßnahmen im bestehenden Schienennetz 150 Millionen Euro zur Verfügung. Das Bundesverkehrsministerium (BMVI) und die Deutsche Bahn (DB) wollen hiermit den Schienenlärm bis 2020 halbieren.
In Bielefeld zählen die Bahnstrecken 1700 Hannover Hbf – Hamm (Westf) für den Personenzugverkehr und 2990 Minden (Westf) – Hamm (Westf) für den Güterzugverkehr zu den Strecken im Vorrangnetz mit dringendem Sanierungsbedarf. Im Bereich der gesamten Ortsdurchfahrt mit 20 Streckenkilometern führt die DB AG daher Lärmsanierungsmaßnahmen durch.
Der Umsetzungsstand der Lärmsanierung ist unter www.bielefeld-wird-leiser.de veröffentlicht.
Der Bau von Lärmschutzwänden im Sanierungsabschnitt „Bielefeld Nord“ (Heepen, Schildesche) ist seit Mai 2019 fertiggestellt. Der Bau geplanter Lärmschutzwände im Sanierungsabschnitt „Bielefeld Süd“ (Brackwede) beginnt ab 2021. Die Lärmschutzwände im Sanierungsabschnitt „Bielefeld Mitte“ (Mitte) werden ab 2022 errichtet. Eine Förderung von Lärmschutzfenstern erfolgt durch die DB in den Sanierungsabschnitten seit Ende 2019 („Nord“) und wird bis voraussichtlich 2025 („Süd und Mitte“) fortgesetzt. Die Teilnahme an der Förderung von Lärmschutzfenstern ist für die Gebäudeeigentümer*innen freiwillig; 75 Prozent der Bauleistungen übernimmt der Bund und 25 Prozent trägt der*die Eigentümer*in selbst.