Vergabe: Korruption bei städtischen Aufträgen verhindern

Das Bündel von Vorkehrungen reicht von qualifizierten Regelungen, die schwere Sanktionen auch für beteiligte Firmen o.ä. vorsehen, bis hin zu intensiven Prüfungen (auch nach dem Vieraugenprinzip) und Kontrollen.

Dritten, die über Korruption Aufträge zu erlangen versuchen, drohen nicht nur u.a. der Ausschluss vom Vergabeverfahren und Schadensersatzforderungen, sondern auch eine langfristige Sperre für zukünftige Aufträge. Darüber hinaus erfolgt in diesen Fällen eine Meldung der Firma o.ä. zum Vergaberegister, das beim Land NRW geführt wird. Diese Meldung aber nimmt die Stadtverwaltung nicht aufgrund eigener Regelungen vor, sondern nach der gesetzlichen Bestimmung des § 6 Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW. Ein Eintrag in diesem Vergaberegister führt in der Regel zu empfindlichen wirtschaftlichen Konsequenzen für die betroffenen Firmen o.ä. durch das Ausbleiben öffentlicher Aufträge.

Eine wichtige Maßnahme zur Bekämpfung der Korruption im öffentlichen Vergabewesen ist bei der Stadtverwaltung Bielefeld das Führen und Auswerten einer so genannten Vergabedatei. Städtische Vergaben ab einem bestimmten und niedrigen Schwellenwert werden von den die Aufträge erteilenden Dienststellen in dieser Datei erfasst. Die Dienststellen selbst wie auch die Antikorruptionsstelle werten die Datei regelmäßig aus, um Auffälligkeiten zu ermitteln. In besonderem Maße werden dabei Anhaltspunkte gesucht, die auf einen Korruptionshintergrund schließen lassen können.

Die Aufträge, deren Wert unterhalb der Schwelle für eine Erfassung in der Vergabedatei liegen, werden auf mehrfache andere Arten geprüft.