PKW-Wäsche und Gewässerschutz

Darf ich mein Auto „vor der Haustür” waschen?

Eine spezielle bundesgesetzliche Regelung für das Autowaschen „vor der Haustür” gibt es in Deutschland nicht. Die Rechtsgrundlage für den Gewässerschutz, das Wasserhaushaltsgesetz (WHG), stellt lediglich allgemeine Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit potentiell Gewässer belastenden Tätigkeiten auf. Auch eine Autowäsche am Straßenrand oder auf dem Privatgrundstück belastet potentiell ein Gewässer, denn es gelangen Reinigungsmittel zusammen mit Öl und anderen Schadstoffen in den Straßengully und von dort ungereinigt in unsere Bäche oder sie versickern im Boden und belasten das Grundwasser.

Alle Reinigungen, bei denen Öl, Altöl, Benzin, Bremsstäube oder ähnliche Stoffe in das öffentliche Kanalnetz, den Boden oder in das Grundwasser gelangen können, sind daher unzulässig.

In Bielefeld dürfen Sie Ihren PKW nur mit klarem Wasser ohne Reinigungszusätze waschen. Hochdruckgeräte sind nur für die Oberflächenwäsche und ohne Heißwasserbetrieb erlaubt.

Bitte beachten Sie, dass in Bielefeld aufgrund einer Verordnung auch Unterboden- und Motorwäschen sowie das Abspülen von Fahrzeugen mit Wasser an Wasserläufen und stehenden Gewässern verboten sind.

Mehr zum Thema haben wir für Sie in einem Merkblatt zusammengestellt.