Gesamtabschluss

Durch die Vielzahl der ausgegliederten kommunalen Aufgabenbereiche auf privatrechtliche und öffentlich-rechtliche Unternehmen besteht bei der Stadt Bielefeld eine konzernähnliche Struktur.

Mit Hilfe des Gesamtabschlusses legt die Stadt Bielefeld - wie gesetzlich vorgeschrieben - umfassend Rechenschaft über ihr Handeln und die wirtschaftliche Entwicklung ihrer Organisationseinheiten ab, da der Gesamtabschluss alle wesentlichen Aufgabenbereiche und Beteiligungen einbezieht. Der "kommunale Konzern" wird dabei als die Zusammenfassung der Kernverwaltung mit den unterschiedlichen Unternehmungen definiert und so dargestellt, als handele es sich um ein Unternehmen.

Bestandteil des Gesamtabschlusses ist gem. § 117 GO i. V. m. § 52 KomHVO auch der Beteiligungsbericht. Dieser vermittelt dem Rat der Stadt und interessierten Bürger*innen einen Überblick über die wirtschaftliche Lage und den Geschäftsverlauf der Beteiligungen und eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen der Stadt Bielefeld.

Die im Bericht dargestellte Gesamtschau von Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie Kennzahlen ermöglicht es, sich ein Bild von den Beteiligungen und Betrieben und deren finanzieller Dimension zu machen.

Feststellung des Gesamtabschlusses und -lageberichtes der Stadt Bielefeld zum 31.12.2018

Der Rat der Stadt Bielefeld hat in seiner Sitzung am 11.11.2021 den Gesamtabschluss und -lagebericht zum 31.12.2018 gemäß § 116 Abs.1 i. V. m. § 96 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der geltenden Fassung (GO NRW) durch Beschluss (Drucksache Nr. 2591/2020-2025) festgestellt. Dem Oberbürgermeister wurde zudem Entlastung erteilt. Grundlage für die Beschlussfassung des Rates war der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses vom 05.10.2021.

Der Gesamtabschluss zum 31.12.2018 weist bei einer Gesamtbilanzsumme von 4.779.731.439,08 Euro sowie einen Gesamtjahresüberschuss in der Gesamtergebnisrechnung 2018 in Höhe von 54.102.224,54 Euro aus.

Entsprechend § 116 Abs.1 i. V. m. § 96 Abs. 2 GO NRW ist der Gesamtabschluss und -lagebericht der Bezirksregierung Detmold als Kommunalaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 16.11.2021 angezeigt worden.

Der Gesamtabschluss und -lagebericht zum 31.12.2018 der Stadt Bielefeld wird gem. § 116 Abs.1 i. V. m. § 96 Abs. 2 GO NRW ab dem 30.12.2021 bis zur Feststellung des Gesamtabschlusses und –lageberichtes zum 31.12.2019 während der Geschäftszeiten in der Bürgerberatung, Neues Rathaus, Niederwall 23, 33602 Bielefeld, zur Einsichtnahme verfügbar gehalten.

Den Gesamtabschluss und -lagebericht zum 31.12.2018 sowie ältere Gesamtabschlüsse und -lageberichte (31.12.2011-2017) bzw. Beteiligungsberichte finden Sie im Downloadbereich.