Das Wohn-Geld

Wohn-Geld ist eine Hilfe vom Amt.

Wohn-Geld bekommen nur Menschen, die wenig Geld haben.

Hat eine Person mehr als 60.000 Euro?

Dann bekommt die Person kein Wohn-Geld.

 

Grafik auf der ein Gebäude, Geld und eine Wohnung zu sehen sind

Wohn-Geld ist ein Zuschuss.

Das heißt:

Das Amt bezahlt einen Teil von den Wohn-Kosten.

Zum Beispiel einen Teil der Miete.

 

Wohn-Geld und Eigentum

Haben Sie eine Eigentums-Wohnung oder ein Haus?

Und wohnen Sie da auch?

Dann können Sie auch Wohn-Geld bekommen.

 

Für Wohn-Geld muss man einen Antrag stellen.

Den Antrag stellt man beim Sozialamt in Bielefeld.

Das Sozialamt prüft, ob man Wohn-Geld bekommt.

 

Wohn-Geld bekommt man immer höchstens für ein Jahr.

Danach muss man einen neuen Antrag stellen.

Man kann dann weiter Wohn-Geld bekommen.

 

Für Wohn-Geld gelten diese Regeln:

Wohn-Geld bekommen nur Menschen, die wenig Geld haben.

Hat eine Person mehr als 60.000 Euro?

Dann bekommt die Person kein Wohn-Geld.
 

Grafik von einer Person, die den Zeigefinger hoch hält.

Wichtig:

Bekommen Sie andere Hilfen vom Amt?

Dann bekommen Sie kein Wohn-Geld.

Andere Hilfen sind zum Beispiel:

Grafik auf der ein Gebäude, Geld, Essen und ein Haus zu sehen sind
  • Arbeitslosen-Geld 2
    Arbeitslosen-Geld 2 ist Geld vom Staat.
    Arbeitslosen-Geld 2 bekommen Menschen,
    die schon lange Arbeit suchen
  • Sozial-Geld
    Sozial-Geld ist Geld vom Staat.
    Sozial-Geld bekommen Familien,
    die nur sehr wenig Geld haben.
  • Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt
    Grundsicherung ist Geld vom Staat.
    Grundsicherung bekommen Menschen, die nicht arbeiten können.
    Zum Beispiel, weil sie eine Behinderung haben.
  • Leistungen nach dem Asylbewerber-Leistungs-Gesetz
    Asylbewerber-Leistungen ist Geld vom Staat.
    Asylbewerber-Leistungen können diese Menschen bekommen:
    Menschen, die nach Deutschland geflüchtet sind.
  • Ausbildungs-Förderung
    Ausbildungs-Förderung ist Geld vom Staat.
    Das Geld können Studierende oder Auszubildende bekommen.

 

 

Wohnen Sie mit anderen Personen zusammen

Bekommen die anderen Personen keine Hilfen vom Amt?

Dann können die anderen Personen Wohn-Geld beantragen.

Zum Beispiel:

Sie wohnen mit Ihrem Partner zusammen.

Ihr Partner bekommt keine Hilfen vom Amt.

Ihr Partner hat weniger als 60.000 Euro.

Dann kann Ihr Partner Wohn-Geld für sich bekommen.

Für Wohn-Geld gelten diese Regeln:

  • Man muss eine Wohnung in Bielefeld gemietet haben.
  • Oder man wohnt:
    • in einer Eigentums-Wohnung in Bielefeld.
    • in einem eigenen Haus in Bielefeld.
Grafik von einer Person, die den Zeigefinger hoch hält.

So beantragen Sie Wohn-Geld:

  • Sie können das Wohn-Geld persönlich beantragen.
    Rufen Sie vorher im BSC an.
    BSC ist kurz für: BürgerServiceCenter
    Die Telefon-Nummer ist:
    0521 510
    Fragen Sie, wer Ihr Sachbearbeiter ist.
    Sprechen Sie mit Ihrem Sachbearbeiter.
  • Sie können das Wohn-Geld schriftlich beantragen.
    1. Füllen Sie das Formular aus.
      Das Formular bekommen Sie vom Sozialamt.
      Oder Sie können sich das Formular hier herunterladen.
    2. Schicken Sie das Formular und alle Unterlagen an das Sozialamt.
      Das ist die Adresse:
      Amt für Soziale Leistungen
      Sozialamt, Abteilung Wohnungshilfen
      Niederwall 23
      33602 Bielefeld
Grafik auf der ein ein Blatt zu sehen ist, das beschrieben wird
Grafik von einem Briefumschlag mit Brief

Für den Antrag braucht man:

  1. Das Antrags-Formular
  2. Nachweise über die Miete
    Zum Beispiel den Mietvertag.
  3. Nachweise über das Einkommen
    Zum Beispiel Gehalts-Abrechnungen.
    Wichtig:
    Das Sozialamt braucht die Nachweise von
    allen Personen im Haushalt.
  4. Nachweise über Belastungen
    Belastungen sind zum Beispiel:
    • Kosten für Wasser oder Müll-Abfuhr.
    • Steuern für das eigene Haus oder die Eigentums-Wohnung.

Das Sozialamt bearbeitet den Antrag.

Das dauert ungefähr 2 Monate.

Der Antrag ist kostenlos.

 

Dann rufen Sie im BSC an.

BSC ist kurz für: BürgerServiceCenter

Die Telefon-Nr. ist:

0521 510

Oder schreiben Sie eine E-Mail an:

wohnungshilfen [ät] bielefeld.de (wohnungshilfen[at]bielefeld[dot]de)

Grafik von einem Computer und einem Telefon