Futtermittelüberwachung

Futtermittelüberwachung

Bei der Futtermittelüberwachung steht die Überwachung der Betriebe, die Futtermittel verfüttern im Vordergrund. Für landwirtschaftliche Betriebe, die EU-Prämienzahlungen erhalten, sind besonders zu dokumentierende Kontrollen (Cross-Compliance-Kontrollen) durchzuführen.

Der Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier ist eines der grundlegenden Ziele der Futtermittelüberwachung. Sie dient:

  • der Gesunderhaltung der gefütterten Tiere und
  • der Produktion gesundheitlich unbedenklicher Lebensmittel.

Dabei ist die Futtermittelsicherheit entlang der gesamten Lebensmittelherstellungskette, angefangen bei der Futtermittelprimärproduktion bis hin zur Fütterung von zur Lebensmittelerzeugung bestimmten Tieren zu gewährleisten. Mit der Überwachung des Futtermitteleinsatzes bei Nutztierhalter*innen soll sichergestellt werden, dass nur zugelassene Zusatzstoffe und keine verbotenen Stoffe an Nutztiere verfüttert werden und die vorgeschriebenen Wartezeiten eingehalten werden. Hierzu werden von uns unter anderem unangemeldete Betriebskontrollen vor Ort durchgeführt und Futtermittelproben zur weitergehenden Analyse durch die Untersuchungsämter entnommen.

Daneben unterliegen seit dem In-Kraft-Treten der Futtermittelhygiene-Verordnung alle Futtermittelunternehmen der Pflicht zur Registrierung beziehungsweise Zulassung. Dabei erfolgt die Registrierung der Landwirt*innen durch die Stadt Bielefeld als zuständige Kreisordnungsbehörde, während das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (LANUV) für alle Betriebe, die nicht als Landwirt*innen und/oder Tierhalter*innen Futtermittel erzeugen oder verfüttern, zuständig ist.