Die Stadtverwaltung bleibt von Mittwoch, 24. Dezember, bis Sonntag, 4. Januar, geschlossen. Das Serviceportal steht rund um die Uhr zur Verfügung. Wer zeitnah einen Behördengang beabsichtigt, sollte diesen möglichst vor Weihnachten erledigen oder für das neue Jahr einplanen. Weitere Infos…

Sonderpädagogischen Förderbedarf feststellen

Benötigt Ihr Kind eine sonderpädagogische Unterstützung und soll an einer Förderschule aufgenommen oder am gemeinsamen Lernen teilnehmen, so wird ein Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs vom Schulamt eröffnet. In diesem Verfahren werden ein pädagogisches und ein medizinisches Gutachten erstellt. Im medizinischen Gutachten soll der Zusammenhang zwischen Gesundheitszustand Ihres Kindes und den Schwierigkeiten in der Schule erläutert werden. Dazu prüfen wir die Seh- und Hörfähigkeit und den körperlichen, geistigen und sozialen Entwicklungsstand Ihres Kindes.
Über Förderschwerpunkt und Förderort entscheidet letztendlich die Schulaufsicht (Schulamt).

Bitte mitbringen:

  • Vorsorgeheft
  • Impfausweis
  • Brille (falls vorhanden)
  • aktuelle medizinische Unterlagen über Ihr Kind sowie das letzte Zeugnis
  • Arbeitshefte

Sollten Sie verhindert sein, so sagen Sie Ihren Termin bitte rechtzeitig ab.