Einen Schwerbehinderten-Ausweis zum ersten Mal beantragen

Menschen mit einer schweren Behinderung haben

ein Recht auf einen Schwerbehinderten-Ausweis.

Im Schwerbehinderten-Ausweis steht,

wie schwer die Behinderung ist.

Für einen Schwerbehinderten-Ausweis muss man einen Antrag stellen.

Den Antrag stellt man beim Sozialamt in Bielefeld.

Das Sozialamt prüft, ob man

einen Schwerbehinderten-Ausweis bekommt.
 

Wichtig:

Sie müssen in Bielefeld wohnen.

Wohnen Sie in einer anderen Stadt?

Dann können Sie keinen Antrag beim Sozialamt in Bielefeld stellen.

 

Für den Antrag brauchen Sie:

  • Das Antrags-Formular
    Das Antrags-Formular bekommen Sie vom Sozialamt.
    Oder Sie können es hier herunterladen.
  • Ein aktuelles Pass-Foto in Farbe
    Beantragen Sie den Schwerbehinderten-Ausweis
    für ein Kind unter 11 Jahre?
    Dann brauchen Sie kein Pass-Foto.
  • Name und Adresse von Ihren Ärzten
     

Haben Sie ein Gutachten vom Arzt?

In einem Gutachten vom Arzt stehen:

  • Ihre Krankheiten.
  • Ihre Einschränkungen.

Dann legen Sie das Gutachten auch dazu.

Das Gutachten muss in deutscher Sprache sein.

So beantragen Sie einen Schwerbehinderten-Ausweis:

  • Sie können den Schwerbehinderten-Ausweis schriftlich beantragen.
    1. Füllen Sie das Antrags-Formular aus.
      Das Antrags-Formular bekommen Sie vom Sozialamt.
      Oder Sie können es hier herunterladen.
    2. Schreiben Sie die Namen und Adressen von Ihren Ärzten auf.
    3. Haben Sie andere Unterlagen vom Arzt?
      Zum Beispiel Gutachten.
      Dann legen Sie die Unterlagen auch dazu.
Grafik auf der ein ein Blatt zu sehen ist, das beschrieben wird
  1. Senden Sie alles mit der Post an das Sozialamt.
    Oder geben Sie den Antrag direkt im Sozialamt ab.
    Das ist die Adresse:
    Amt für Soziale Leistungen
    Sozialamt
    Niederwall 23
    ​​​​​​​33602 Bielefeld
Grafik von einem Briefumschlag mit Brief
Grafik von einem Bildschirm auf dem ein Formular angezeigt wird.

Das Sozialamt in Bielefeld bearbeitet Ihren Antrag.

Das dauert ungefähr 3 Monate.

 

Meistens ist es so:

Der Schwerbehinderten-Ausweis ist unbefristet.

Das heißt: der Schwerbehinderten-Ausweis ist für immer gültig.

Es gibt aber auch Ausnahmen.

Zum Beispiel:

Wenn sich der Gesundheits-Zustand auch wieder verbessern kann.

Dann gilt der Schwerbehinderten-Ausweis

nur für eine bestimmte Zeit.

Grafik von einer Person, die den Zeigefinger hoch hält.

Bei Kindern unter 11 Jahren ist es so:

  • Der Schwerbehinderten-Ausweis hat kein Foto.
  • Der Schwerbehinderten-Ausweis gilt höchstens
    bis zum 11. Lebensjahr.

Danach muss man für das Kind

einen neuen Schwerbehinderten-Ausweis beantragen.

Für den neuen Antrag braucht man ein Pass-Foto vom Kind.

Das Pass-Foto muss in Farbe sein.

 

Der Schwerbehinderten-Ausweis ist kostenlos.

Das Sozialamt prüft jeden Antrag.

Vielleicht braucht das Sozialamt mehr Infos.

Zum Beispiel einen Befund-Bericht vom Arzt.

Ein Befund-Bericht ist ein Brief vom Arzt.

Dann bezahlt das Sozialamt die Kosten dafür.

Für andere Unterlagen bezahlt das Sozialamt nicht.

Zum Beispiel:

Für Gutachten, die Sie sich selbst besorgen.

Dann rufen Sie beim Sozialamt an.

Die Telefon-Nr. ist:

0521 51 5996 oder

0521 51 5980

Oder schreiben Sie eine E-Mail an:

sozialamt [ät] bielefeld.de (sozialamt[at]bielefeld[dot]de)

Grafik von einem Computer und einem Telefon