Wintergärten

  • Ein Wintergarten besteht zum größten Teil aus durchsichtigem Material (Glas)
  • Trägerkonstruktion: Holz, Metall, Kunststoff
  • Dauerhafter Aufenthalt von Personen
  • Einseitig an ein Gebäude angebaut
  • Darf beheizt werden (EnEV-Nachweis erforderlich)
  • Stabilität gegenüber Wind, Regen, Schneelast

Was muss ich bei der Errichtung oder dem Erwerb eines Wintergartens beachten?

Wintergärten bei Ein- bis Zweifamilienhäusern mit einer Fläche bis zu 30 m² und mindestens 3 m Abstand zu den Nachbargrenzen zählen in bestimmten Baugebieten zu den verfahrensfreien Bauvorhaben. Ob Ihr geplanter Wintergarten verfahrensfrei ist bzw. welches Genehmigungsverfahren durchgeführt wird, sollten Sie in jedem Fall vorab in der Bauberatung der Stadt Bielefeld klären.

Bebaubarkeit und Grenzabstände zu den angrenzenden Grundstücken

Liegt Ihr Grundstück innerhalb eines Bebauungsplanes sind hier klare Regelungen bezüglich Lage und Größe der Bebaubarkeit getroffen. In Gebieten ohne Bebauungsplan (Innenbereich oder Außenbereich) muss die planungsrechtliche Zulässigkeit im Einzelfall überprüft werden. Ob für Ihr Grundstück ein Bebauungsplan existiert oder welcher Gebietstyp bei Ihnen vorliegt, erfahren Sie in der Bauberatung der Stadt Bielefeld.

Grenzabstand/Abstandsflächen

Wintergärten müssen mind. 3 m Abstand zur Nachbargrenze einhalten. In Einzelfällen (z.B. bei Reihen- oder Doppelhäusern) können auch geringere Abstände bzw. Grenzbebauung zulässig sein. Hier sind Brandwände an den seitlichen Nachbargrenzen erforderlich!

Bitte informieren Sie sich vor dem Erwerb und der Errichtung Ihres Wintergartens in der Bauberatung der Stadt Bielefeld,

  • ob Sie für Ihr Bauvorhaben eine Baugenehmigung benötigen und
  • ob dieses an der geplanten Stelle zulässig ist!

Bauantrag

Hat sich herausgestellt, dass Ihr geplanter Wintergärten doch der Genehmigungspflicht unterliegt, benötigen Sie für Ihren Bauantrag folgende Antragsunterlagen: (jeweils 2-fach)

  • Antragsformular (1-fach)
  • beglaubigte Flurkarte Maßstab 1:500, (nicht älter als ½ Jahr)
  • Lageplan M1:500
  • Bauzeichnungen Maßstab 1:100 (Grundriss, Schnitt, Ansichten)
  • Baubeschreibung auf amtlichen Vordruck
  • Berechnung des umbauten Raumes nach DIN 277
  • Wohnflächenberechnung (DIN 283)
  • Standsicherheitsnachweis
Auch wenn Sie alle öffentlich-rechtlichen Fragen mit der Stadt Bielefeld geklärt haben, empfiehlt es sich die Baumaßnahme mit den Grundstücksnachbar*innen zu besprechen. Damit tragen Sie zum Erhalt einer guten Nachbarschaft bei.