Abteilung Planen und Bauen West
Die Abteilungen Planen und Bauen sind nach Stadtbezirken gegliedert. Der Liste entnehmen Sie die für Ihr Grundstück zuständigen Mitarbeiter*innen.
Im Aufgabenbereich der verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungspläne) informieren Sie Mitarbeiter*innen über die Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von Bebauungsplänen.
Im Aufgabenbereich der Bauordnung beraten Sie die Mitarbeiter*innen des Bauamtes zu allen Rahmenbedingungen, die bei der Verwirklichung Ihres speziellen Bauvorhabens zu beachten sind.
Soweit bei einem Bauvorhaben Belange des Denkmalschutzes berührt sind, kümmern sich darum die Mitarbeiter*innen.