Urkunden

Urkunden bestellen

Zu jedem Personenstandsfall (Geburt, Eheschließung, Lebenspartnerschaft, Sterbefall) wird ein entsprechendes Personenstandsregister erstellt.

Aus diesen Registern können Auskünfte und Personenstandsurkunden erteilt werden.

Wenn sich der Personenstandsfall in Bielefeld ereignet hat, können Sie zum Nachweis Ihres Personenstandes bei unserer Urkundenstelle Personenstandsurkunden anfordern. Gleiches gilt, wenn ein Personenstandsfall im Ausland beim Standesamt Bielefeld nachbeurkundet worden ist.

Die Personenstandsregister werden nur für eine bestimmte Dauer beim Standesamt Bielefeld geführt:

  • Geburten für 110 Jahre
  • Eheschließungen für 80 Jahre
  • Lebenspartnerschaften für 80 Jahre
  • Sterbefälle für 30 Jahre.

Ältere Personenstandsregister werden als Archivgut an die zuständigen Archivbehörden abgegeben. Wenn Sie Auskünfte aus älteren Personenstandsregistern des Standesamtes Bielefeld benötigen, können Sie sich an das Stadtarchiv Bielefeld wenden.

Die Personenstandsregister enthalten persönliche Daten, sodass nur berechtigte Personen darauf Zugriff erhalten dürfen.

Ein Recht auf Ausstellung haben Personen ab 16 Jahren, die

  • selbst in der Urkunde aufgeführt sind,
  • mit der in der Urkunde aufgeführten Person in gerader Linie verwandt sind (Eltern, Großeltern, Kinder, Enkel) oder
  • ein rechtliches Interesse (z.B. Nachlassangelegenheit, Grundbuchänderung) glaubhaft machen.

Zur Bestellung von Urkunden haben Sie folgende Möglichkeiten:

Bestellungen von Urkunden über die Internetseiten privater oder gewerblicher Anbieter können zusätzliche Kosten verursachen und stehen in keinerlei Zusammenhang mit dem Standesamt Bielefeld. Sie werden vom Standesamt Bielefeld nicht berücksichtigt.