Eheschließung - Heiraten in Bielefeld
Nachfolgend möchten wir Sie auf die Besonderheiten aufmerksam machen, die Ihnen das Standesamt Bielefeld für den Start ins Eheglück bietet und darüber informieren, welche formellen Erfordernisse vorher erfüllt werden müssen.
Reservierung und Anmeldung der Eheschließung
Übersicht der Trauorte
Gebühren
Traukalender online

Durchführung von Eheschließungen in Corona-Zeiten
Stand: 07.01.2021
Das Standesamt Bielefeld führt alle vereinbarten und fest terminierten Eheschließungen weiterhin durch. Zum Schutz aller Beteiligten kommt es bei den Eheschließungen ab 11.01.2021 zu Einschränkungen bei den anwesenden Gästen.
Unter Beachtung der Einhaltung des allgemeinen Abstandsgebots und der geltenden Hygienemaßnahmen dürfen bei der Trauung nur die rechtlich erforderlichen Personen, d.h. Eheschließende, Standesbeamt*in und ggf. Dolmetscher anwesend sein. Minderjährige Kinder aus dem eigenen Haushalt bis 14 Jahre, für die keine Betreuung gewährleistet ist, dürfen ebenfalls an der Zeremonie teilnehmen.
Die maximal zugelassene Anzahl der Personen darf nicht überschritten werden und gilt für alle Trauzimmer des Standesamtes Bielefeld.
Diese Regelung gilt ab 11.01.2021 bis auf Weiteres.
Unter Beachtung der Einhaltung des allgemeinen Abstandsgebots und der geltenden Hygienemaßnahmen dürfen bei der Trauung nur die rechtlich erforderlichen Personen, d.h. Eheschließende, Standesbeamt*in und ggf. Dolmetscher anwesend sein. Minderjährige Kinder aus dem eigenen Haushalt bis 14 Jahre, für die keine Betreuung gewährleistet ist, dürfen ebenfalls an der Zeremonie teilnehmen.
Die maximal zugelassene Anzahl der Personen darf nicht überschritten werden und gilt für alle Trauzimmer des Standesamtes Bielefeld.
Diese Regelung gilt ab 11.01.2021 bis auf Weiteres.
Hinweis: Aufgrund von Baumaßnahmen im Trauzimmer des Neuen Rathauses finden die Eheschließungen in den Trauzimmern „Concarneau-Raum” im Neuen Rathaus und „Enniskillen-Raum” im Alten Rathaus statt.
Was ist wichtig für einen reibungslosen Ablauf der Eheschließung?
Gästeliste
Sofern Kinder an der Trauung teilnehmen, sind diese in eine
Gästeliste einzutragen und am Tag der Eheschließung vorzulegen.
Ausschluss von Gästen
Personen, die grippeähnliche Symptome oder Symptome einer COVID-19-Infektion haben oder Kontakt zu einer anderen Person hatten, die infiziert war oder positiv auf COVID-19 getestet wurde, dürfen das Standesamt bzw. den Trauort nicht betreten.
Maskenpflicht
Während des gesamten Aufenthalts im Rathaus und in den externen Trauorten sowie während der Trauung ist das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes von allen anwesenden Personen obligatorisch. An den Eingängen zu den Trauzimmern halten wir Hand-Desinfektionsmöglichkeiten vor. Unter Einhaltung der corona-relevanten Hygieneregeln darf der Mund-Nase-Schutz vom Brautpaar und dem Standesbeamten beim Ja-Wort abgenommen werden.
Mindestabstand
Bitte beachten Sie das allgemeine Abstandsgebot von 1,5 m und die weiteren Regelungen der aktuellen Coronaschutzverordnung NRW. Die Hochzeitsgesellschaften werden gebeten, auf das Händeschütteln und Umarmungen zu verzichten.
Sektempfang und Musik
Aufgrund der Hygienevorschriften ist es nicht gestattet, Sektempfänge in den Trauzimmern und in den Gebäuden auszurichten. Bitte verzichten Sie auch auf musikalische Rahmenprogramme mit Gesang und/oder Blasinstrumenten.
Noch eine eindringliche Bitte an unsere Gäste zur Eheschließung:
Das Eintreffen der Hochzeitsgesellschaft 15 Minuten vor der Eheschließung ist ausreichend. Halten Sie sich nach der Eheschließung bitte nicht länger als unbedingt notwendig am Eheschließungsort auf und beachten Sie unbedingt die allgemeinen Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts, insbesondere die Abstandsregel. Nur so können wir das Ansteckungsrisiko für alle Anwesenden minimieren.
Sofern Kinder an der Trauung teilnehmen, sind diese in eine

Ausschluss von Gästen
Personen, die grippeähnliche Symptome oder Symptome einer COVID-19-Infektion haben oder Kontakt zu einer anderen Person hatten, die infiziert war oder positiv auf COVID-19 getestet wurde, dürfen das Standesamt bzw. den Trauort nicht betreten.
Maskenpflicht
Während des gesamten Aufenthalts im Rathaus und in den externen Trauorten sowie während der Trauung ist das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes von allen anwesenden Personen obligatorisch. An den Eingängen zu den Trauzimmern halten wir Hand-Desinfektionsmöglichkeiten vor. Unter Einhaltung der corona-relevanten Hygieneregeln darf der Mund-Nase-Schutz vom Brautpaar und dem Standesbeamten beim Ja-Wort abgenommen werden.
Mindestabstand
Bitte beachten Sie das allgemeine Abstandsgebot von 1,5 m und die weiteren Regelungen der aktuellen Coronaschutzverordnung NRW. Die Hochzeitsgesellschaften werden gebeten, auf das Händeschütteln und Umarmungen zu verzichten.
Sektempfang und Musik
Aufgrund der Hygienevorschriften ist es nicht gestattet, Sektempfänge in den Trauzimmern und in den Gebäuden auszurichten. Bitte verzichten Sie auch auf musikalische Rahmenprogramme mit Gesang und/oder Blasinstrumenten.
Noch eine eindringliche Bitte an unsere Gäste zur Eheschließung:
Das Eintreffen der Hochzeitsgesellschaft 15 Minuten vor der Eheschließung ist ausreichend. Halten Sie sich nach der Eheschließung bitte nicht länger als unbedingt notwendig am Eheschließungsort auf und beachten Sie unbedingt die allgemeinen Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts, insbesondere die Abstandsregel. Nur so können wir das Ansteckungsrisiko für alle Anwesenden minimieren.
Reservierung der Eheschließung
Das Standesamt Bielefeld bietet Ihnen die Möglichkeit, in vielen Fällen bereits ein Jahr vor der Trauung einen Trautermin zu reservieren. Ihren Wunschtermin für die Eheschließung können Sie ganz bequem von Zuhause aus und rund um die Uhr über unseren
Traukalender online reservieren.
Im Falle einer Auslandsbeteiligung erfolgt die Terminreservierung nur durch die Mitarbeiter*innen des Standesamtes. Nehmen Sie dazu bitte mit uns Kontakt auf (telefonisch unter 0521 51-3444 oder per E-Mail:
standesamt@bielefeld.de).

Im Falle einer Auslandsbeteiligung erfolgt die Terminreservierung nur durch die Mitarbeiter*innen des Standesamtes. Nehmen Sie dazu bitte mit uns Kontakt auf (telefonisch unter 0521 51-3444 oder per E-Mail:

Anmeldung der Eheschließung
Der früher geläufige Begriff "Bestellung des Aufgebotes" ist durch die „Anmeldung der Eheschließung” ersetzt worden. Die formelle Anmeldung der Eheschließung ist Voraussetzung für die Eheschließung und kann rechtlich frühestens sechs Monate vor der standesamtlichen Trauung verbindlich erfolgen. Zuständig für die Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt, in dessen Stadt einer der Verlobten seinen gemeldeten Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) hat. Sollten Sie mehrere Wohnsitze haben, empfehlen wir, die Anmeldung bei dem Standesamt vorzunehmen, wo die Hochzeit stattfinden soll.
Wenn Sie in Bielefeld wohnen, melden Sie Ihre Eheschließung beim Standesamt Bielefeld an. Damit Wartezeiten vermieden werden, bitten wir um vorherige telefonische oder schriftliche Terminvereinbarung.
Des Weiteren empfehlen wir, aufgrund der derzeitigen Corona-Pandemie, Ihre Anmeldung möglichst schriftlich mit dem Vordruck
schriftliche Anmeldung Eheschließung vorzunehmen. Bitte senden Sie uns Ihre Anmeldung vollständig ausgefüllt und unterschrieben zusammen mit den erforderlichen Dokumenten auf dem Postweg zurück. Sollte eine persönliche Vorsprachen notwendig sein, werden wir mit Ihnen einen gesonderten Termin vereinbaren.
Wichtiger Hinweis: Bei einer Auslandsbeteiligung möchten wir Sie bitten, zunächst mit uns per E-Mail über
standesamt@bielefeld.de Kontakt aufzunehmen und Ihr Anliegen schriftlich vorzutragen.
Wenn Sie alleine und persönlich, ohne Ihren zukünftigen Ehepartner die Anmeldung der Eheschließung im Standesamt vornehmen, bringen Sie bitte diese ausgefüllte
Vollmacht mit.
Unterlagen
Die Vorlage der Personenstandsdokumente richtet sich nach Ihren persönlichen Verhältnissen (Familienstand, Staatsangehörigkeit, Vorehen, usw.). Bitte erkundigen Sie sich deshalb rechtzeitig vor der Anmeldung der Eheschließung, welche Unterlagen Sie hierfür beschaffen müssen: Tel. 0521 51-3444 oder per E-Mail:
standesamt@bielefeld.de.
Nachfolgend erhalten Sie beispielhaft für volljährige deutsche Staatsangehörige, die im Inland geboren sind, eine Übersicht der erforderlichen Personenstandsdokumente:
ledig:
gültiger Personalausweis oder Reisepass (Kopie bei Übersendung der Unterlagen)
aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister/-buch (nicht Geburtsurkunde) – erhältlich beim Standesamt Ihres Geburtsortes, nicht erforderlich, wenn Sie in Bielefeld geboren sind
erweiterte Meldebescheinigung, wenn einer von Ihnen nicht in Bielefeld gemeldet ist – erhältlich bei der Meldebehörde des Wohnortes (nicht älter als 14 Tage)
ggf. Geburtsurkunde bei gemeinsamen Kindern
geschieden, verwitwet oder Lebenspartnerschaft aufgehoben:
o.g. Urkunden
zusätzlich Eheurkunde der Vorehe/Lebenspartnerschaftsurkunde mit Auflösungsvermerk oder der beglaubigte Ausdruck aus dem Eheregister/Lebenspartnerschaftsregister - erhältlich bei Standesamt der letzten Eheschließung, nicht erforderlich, wenn Sie in Bielefeld geheiratet haben
Wenn Sie in Bielefeld wohnen, melden Sie Ihre Eheschließung beim Standesamt Bielefeld an. Damit Wartezeiten vermieden werden, bitten wir um vorherige telefonische oder schriftliche Terminvereinbarung.
Des Weiteren empfehlen wir, aufgrund der derzeitigen Corona-Pandemie, Ihre Anmeldung möglichst schriftlich mit dem Vordruck

Wichtiger Hinweis: Bei einer Auslandsbeteiligung möchten wir Sie bitten, zunächst mit uns per E-Mail über

Wenn Sie alleine und persönlich, ohne Ihren zukünftigen Ehepartner die Anmeldung der Eheschließung im Standesamt vornehmen, bringen Sie bitte diese ausgefüllte

Unterlagen
Die Vorlage der Personenstandsdokumente richtet sich nach Ihren persönlichen Verhältnissen (Familienstand, Staatsangehörigkeit, Vorehen, usw.). Bitte erkundigen Sie sich deshalb rechtzeitig vor der Anmeldung der Eheschließung, welche Unterlagen Sie hierfür beschaffen müssen: Tel. 0521 51-3444 oder per E-Mail:

Nachfolgend erhalten Sie beispielhaft für volljährige deutsche Staatsangehörige, die im Inland geboren sind, eine Übersicht der erforderlichen Personenstandsdokumente:
ledig:
geschieden, verwitwet oder Lebenspartnerschaft aufgehoben:
Heiraten in Bielefeld – Übersicht der Trauorte
Für Ihre standesamtliche Hochzeit steht Ihnen ein vielseitiges Angebot an Trauzimmern zur Verfügung. Ansprechend gestaltet, von modern bis historisch, besticht jeder Raum auf seine Weise durch ein individuelles, unverwechselbares Flair und strahlt einen ganz eigenen Charme aus. Jedes Trauzimmer hat einen Bezug zu der Stadt Bielefeld, ihrer Geschichte, Kunst und Kultur. Hier erhalten Sie einen Überblick über unsere Trauzimmer:
Gebühren
- Prüfung der Ehefähigkeit bei Anmeldung der Eheschließung oder Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses
- wenn nur deutsches Recht beachtlich ist: 50,00 €
- wenn ausländisches Recht zu beachten ist: 80,00 €
- Erweiterte Meldebescheinigung: 9,00 €
- Vornahme der Eheschließung, wenn die Anmeldung der Eheschließung bei einem anderen Standesamt erfolgte: 40,00 €
- Zusatzgebühr für Vornahme der Eheschließung außerhalb der regulären Öffnungszeiten gemäß Gebührensatzung: 70,00 €
- Ausstellung einer Heiratsurkunde: 14,00 €
Für die Durchführung von Eheschließungen in unseren besonderen Trauzimmern sind folgende zusätzliche Nutzungsentgelte zu zahlen:
Sparrenburg: | 170,00 € | |
Museumshof Senne: | 170,00 € | |
Heimathaus Senne: | 170,00 € | |
Galerie in der Alten Vogtei Heepen: | 170,00 € | |
Heimathaus Jöllenbeck: | 170,00 € | |
Bauernhausmuseum: | 320,00 € | |
Museum Huelsmann: | 400,00 € |