Beratung & Hilfe, wenn gewünscht

Nicht zögern, Hilfe in Anspruch nehmen und annehmen!

Anlaufstellen für queere Menschen und von Gewalt betroffene Menschen und / oder Zeug*in:
 

Landeskoordination Anti-Gewalt-Arbeit für Lesben, Schwule und Trans* in NRW
Die Landeskoordination ist auch Ansprechpartnerin bei Fragen zur polizeilichen Strafanzeige
von homo- und trans*feindlicher Gewalt. Wir stehen mit der Polizei in einem fachlichen Austausch.       
 
Rubensstraße 8-10, 50676 Köln
Tel.: +49-(0)221 – 27 66 999 – 0
rubicon - Antigewalt
Landesfachstelle Queere Anti-Gewalt-Arbeit | Queere Menschen Stärken
 

Queerspezifische und –freundliche Beratungsangebote in Bielefeld
bielefeld.de/LSBTIQ-beratung 


Opferschutzportal Nordrhein-Westfalen
Beratungs- und Unterstützungsangebote in deiner Nähe oder im Netz:
www.opferschutzportal.nrw/beratungsstellen?


Antidiskriminierungsstelle des Bundes 
Berät z.B.  auch bei Diskriminierung am Arbeitsplatz und zum Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). 
www.antidiskriminierungsstelle.de

Bundesweite Hilfetelefone (anonym, sicher, kostenlos)

Hilfetelefon bei Gewalt gegen Frauen (immer erreichbar!)
Telefon: 116 016
Beratung auch per Chat, in 18 Sprachen DGS und Leichte Sprache
www.hilfetelefon.de

Hilfetelefon „Gewalt an Männern“

  • Telefonische Beratung für Jungen und Männer zu sexualisierter Gewalt
  • Tel. 0800 1 23 99 00 (Montag bis Donnerstag, 08:00 - 20:00 Uhr, freitags bis 15:00 Uhr
  • Auch per Mail und Chat: www.maennerhilfetelefon.de

Hilfeportal sexueller Missbrauch
Telefonische und online Beratung bei sexuellem Missbrauch
www.hilfeportal-missbrauch.de

Krisendienst Bielefeld
Beratung in psychischen Notsituationen Mo – Fr nachts: 18.00 – 7.30 Uhr, an Wochenenden und Feiertagen: rund um die Uhr,
Tel.: 0521/3 29 92 85

Weißer Ring 
Ansprechpartner*in in Sachen Opferhilfe und Kriminalprävention
bielefeld-nrw-westfalen-lippe.weisser-ring.de
bielefeld [ät] mail.weisser-ring.de (bielefeld[at]mail[dot]weisser-ring[dot]de)
Tel.: 0160/4112754


Opferanwält*in als Unterstützung und zur Sicherstellung deiner Opferrechte

 

TIPP: Nach dem Opferentschädigungsgesetz gibt es bei Taten mit körperlicher Gewalt z.B. den Anspruch auf Sitzungen in der Trauma-Ambulanz / Psychotherapie. Der Antrag kann bis zu einem Jahr nach der Gewalttat. Weitere Informationen gibt es hier: www.frauennotruf-bielefeld.de/de/wir-informieren/opferentschaedigung ​​​​​