Grabmalpatenschaften für Erd- und Urnenbestattung

Neben weiteren Friedhöfen werden insbesondere der denkmalgeschützte Johannisfriedhof und der über 100 Jahre alte Sennefriedhof durch künstlerisch wertvolle und kulturhistorisch bedeutsame Grabmale geprägt. Um diese Grabmale dauerhaft erhalten zu können, bietet die Friedhofsverwaltung Grabmalpatenschaften an.

Als engagierte Bürger*in möchten Sie einer Patenschaft für die Erhaltung dieser Grabmale sorgen, weil Ihnen zum Beispiel daran gelegen ist, wertvolles Kulturgut für die Nachwelt zu erhalten? Vielleicht möchten Sie aber auch die zum Grabmal dazugehörige Grabstätte für Bestattungszwecke erwerben? In beiden Fällen überlassen wir Ihnen die Nutzung des Grabmals unentgeltlich. Im Gegenzug erwarten wir jedoch von Ihnen, dass Sie erforderliche Instandsetzungsarbeiten auf eigene Kosten beauftragen und dafür sorgen, dass von dem Grabmal keine Gefährdung ausgeht. Das Grabmal bleibt dauerhaft Eigentum der Friedhofsverwaltung.

Über die Grabmalpatenschaft schließt die Friedhofsverwaltung einen Vertrag mit Ihnen ab. Selbstverständlich können Sie den Patenschaftsvertrag jederzeit kündigen, solange in der Grabstätte noch keine Beisetzung erfolgt ist. 

Falls die Grabstätte für die eigene Beisetzung genutzt werden soll, können Sie sich schon zu Lebzeiten die Lage ihres Grabes aussuchen. Für den Erwerb der Grabstätte werden die üblichen Gebühren gemäß Gebührensatzung erhoben. Sofern Sie die Grabstätte für Bestattungszwecke nutzen wollen, müssen Sie allerdings eine Person bestimmen, die die Patenschaft nach Ihrem Tode weiterführt. Alternativ kann auch bei den lokalen Friedhofsgärtnereien ein Vorsorgevertrag für die Pflege der Grabstätte und des Denkmales abgeschlossen werden.

Übernehmen Sie neben der Patenschaft auch das Nutzungsrecht an der Grabstätte, sind Sie (mit Ausnahme der unter Denkmalschutz stehenden Grabsteine) berechtigt, Namenstafeln mit den Daten der*des Verstorbenen auf dem historischen Grabstein anzubringen. Gewünscht ist allerdings, dass Material und Bearbeitung der neuen Beschriftung dem historischen Grabmal entsprechen. Darüber hinaus ist es gestattet, je Lagerstelle zusätzlich ein liegendes Grabmal zu verlegen. 

Ansonsten können Sie die Fläche der Grabstätte selbst gestalten und pflegen, wie dies beispielsweise bei einer „klassischen“ Wahlgrabstätte der Fall ist.

Auch Vereine und Interessengruppen können Patenschaften übernehmen. Zudem gibt es Pflegepatenschaften, bei denen auf ein Bestattungsrecht verzichtet und ausschließlich die Pflege des Grabmales und der Grabstätte übernommen wird.

Kommen Sie auf uns zu und lassen Sie sich beraten. Wir vereinbaren einen Termin mit Ihnen, gerne auch vor Ort.