Vogelgrippe-Verdachtsfall im Tierpark Olderdissen
| Bielefeld (bi)
Bei einer Routineuntersuchung der Schneeeulen im Heimat-Tierpark Olderdissen wurde bei zwei Tieren das H5-Grippevirus nachgewiesen. Eine amtliche Bestätigung, ob es sich um den Vogelgrippevirustyp H5N1 handelt, steht derzeit noch aus. Die Tiere zeigten bei der Untersuchung keine Symptome einer Erkrankung. Dennoch werden nun Maßnahmen im Tierpark ergriffen, um eine mögliche weitere Ausbreitung des Virus zu verhindern.
Vogelvolieren abgesperrt
Hierzu zählt, dass der Bereich der Vogelvolieren – beginnend am unteren Teich bis zum Bärengehege – seit Mittwochabend abgesperrt ist. Diese Maßnahme dient dazu, die Vögel vor einer weiteren Eintragung von Viren durch Besucherinnen und Besucher zu schützen.
Die Absperrung dient ebenfalls dem Schutz der Tierparkbesucherinnen und -besucher. Laut Robert Koch-Institut sind bislang jedoch in Deutschland keinerlei Erkrankungen beim Menschen durch aviäre Influenzaviren (Vogelgrippeviren) bekannt geworden.
Testungen durch das Veterinäramt
Am Donnerstagvormittag führt das Veterinäramt der Stadt Bielefeld Testungen der Vögel aus dem abgesperrten Bereich durch. Zudem finden in den kommenden Tagen Tests bei weiteren Vögeln im Tierpark statt. Die Proben von heute werden an das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Ostwestfalen-Lippe sowie im Anschluss an das Friedrich-Loeffler-Institut übermittelt. So kann festgestellt werden, ob bereits weitere Tiere in Olderdissen betroffen sind. Die zwei Schneeeulen befinden sich derzeit in Quarantäne.
Hygienemaßnahmen durch das Tierpflegepersonal
Die Anordnung der Maßnahmen durch das städtische Veterinäramt erfolgt in enger Abstimmung mit der Tierparkleitung. Neben der Absperrung und den Testungen werden ab sofort auch erweiterte Hygienemaßnahmen durch das Tierpflegepersonal umgesetzt. Dazu zählen unter anderem Desinfektionsschranken an den Vogelvolieren. Wo immer es möglich ist, werden die übrigen Vögel im Tierpark aufgestallt; die freilaufenden Hühner und Gänse werden eingefangen.
Hinweise für Geflügelhalter im Stadtgebiet
Derzeit besteht keine generelle Aufstallungspflicht für Geflügel im Stadtgebiet. Geflügelhalterinnen und -halter werden jedoch aufgerufen, die allgemeinen Biosicherheitsmaßnahmen (z. B. Schutz vor Wildvogelkontakt, Betriebshygiene) zum Schutz ihrer Tierbestände streng einzuhalten.
Weitere Maßnahmen
Im Laufe des Tages erfolgt eine weitere Bewertung der Lage. Es wird fortlaufend informiert, falls weitere Maßnahmen erforderlich werden.