Betriebsferien in der Weihnachtszeit: Die Stadtverwaltung schließt vom 24. Dezember bis zum 4. Januar

| Bielefeld (bi)

Die Stadtverwaltung bleibt von Mittwoch, 24. Dezember, bis Sonntag, 4. Januar, geschlossen. Dies gilt auch für alle Bezirksämter, städtischen Kindertagesstätten, die Volkshochschule und die Musik- und Kunstschule. Die Stadteilbibliotheken schließen bereits am Montag, 22. Dezember, bis einschließlich 4. Januar. Ausgenommen davon sind die offenen Stadtteilbibliotheken (Open Libraries) in Sennestadt, Baumheide und Brackwede, die bis auf die gesetzlichen Feiertage geöffnet sind. Die sonstigen kulturellen Einrichtungen einschließlich der Zentralbibliothek am Neumarkt sind geöffnet. Die Öffnungszeiten können dem Internetauftritt der jeweiligen Einrichtung entnommen werden.

Wer absehbar eine Dienstleistung benötigt, sollte den Behördengang möglichst schon vor Weihnachten erledigen oder für das neue Jahr einplanen.

Für einige Bereiche wird die Stadtverwaltung Notdienste einrichten, um dringend notwendige Angelegenheiten zu erledigen. Nähere Informationen hierzu folgen Mitte Dezember und sind abrufbar unter www.bielefeld.de/weihnachtsregelung.