Pflichten für Betreiber

Einführung der Beherbergungssteuer zum 1. Januar 2027

Hotelzimmer

Zum 1. Januar 2027 erhebt die Stadt Bielefeld erstmals eine Beherbergungssteuer für entgeltliche Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben wie Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen. Für die Betreiberinnen und Betreiber dieser Betriebe ist als erster Schritt eine Registrierung im Serviceportal erforderlich.

Damit verbunden sind bestimmte Pflichten für die Betreiberinnen und Betreiber von Beherbergungsbetrieben.

Erstregistrierung im Serviceportal erforderlich

Alle Beherbergungsbetriebe müssen sich zunächst einmalig über das Serviceportal der Stadt Bielefeld registrieren. Die Erstregistrierung ist Voraussetzung dafür, anschließend die erforderliche Steuererklärung elektronisch über das Serviceportal abgeben zu können.

Erhebung und Abführung der Beherbergungssteuer

Die Beherbergungssteuer wird von den Beherbergungsbetrieben eingezogen und an die Stadt Bielefeld abgeführt.

Weitere Informationen zur Beherbergungssteuer, zur erforderlichen Erstregistrierung sowie zur Abgabe der Steuererklärungen finden Sie im Serviceportal der Stadt Bielefeld.

Bitte nehmen Sie die Erstregistrierung rechtzeitig vor, damit die anschließende Steuererklärung ordnungsgemäß erfolgen kann.

Beherbergungssteuer - Beherbergungsbetrieb registrieren - Serviceportal Stadt Bielefeld