Abwasser / Indirekteinleiter

Privathaushalte sowie Gewerbe- und Industriebetriebe leiten ihr Abwasser in das öffentliche Kanalnetz ein. Darüber gelangt dieses Abwasser in die Kläranlagen, wo es gereinigt und anschließend in ein Gewässer abgegeben wird. An dem Reinigungsprozess sind Mikroorganismen – also Lebewesen - wesentlich beteiligt. Gefährliche Stoffe im Abwasser schädigen Mikroorganismen, die Abwasserreinigung wird in ihrer Funktion gestört, das Gewässer mit Schadstoffen belastet. Um dies zu vermeiden ergeben sich zwei Schutzziele:

1. Schutz der öffentlichen Abwasseranlagen

Um schädliche Auswirkungen auf die Gewässer zu vermeiden und die Funktionsfähigkeit der Kläranlagen zu erhalten, hat die Stadt Bielefeld Regelungen in der kommunalen Entwässerungssatzung getroffen, denen alle Abwasserproduzent*innen unterliegen. Die Indirekteinleiterüberwachung des Umweltamtes überprüft und kontrolliert, dass nur die Substanzen in die Kanalisation eingeleitet werden, die auch in den Kläranlagen abgebaut werden können.

2. Schutz der Gewässer vor vermeidbaren Beeinträchtigungen

Hierfür stellt der Gesetzgeber (Bund/Land) an bestimmte Branchen Anforderungen an den Anfall produktionsspezifischen Abwassers. Die Abwassereinleitungen sind in diesen Fällen genehmigungspflichtig. Die Genehmigungen werden durch die Untere Wasserbehörde erteilt. Sie berät die Betriebe und überwacht die Einleitungen.
Da Bielefeld eine kreisfreie Stadt ist, liegen sowohl die Umsetzung der kommunalen Entwässerungssatzung als auch der Vollzug der Bundes- und Landesgesetze in einer Hand.
Innerhalb des Umweltamtes sind die Mitarbeiter*innen des nach DIN EN ISO 9001:2015 zertifizierten Teams "Schadstoffe in Abwasser und Produktionsprozessen" hierfür zuständig.

Schwerpunkte der Indirekteinleiterüberwachung

  • Beratung gewerblicher Betriebe in Fragen zur Abwassereinleitung
  • Einleitungen aus Industrie- und Gewerbebetrieben
  • Genehmigung von Indirekteinleitungen
  • Genehmigung von gewerblichen und industriellen Abwasserbehandlungsanlagen
  • Entnahme von Abwasserproben und Beurteilung der Ergebnisse
  • Kontrollen der Belastung innerhalb des Kanalnetzes mittels Sielhautproben
  • Prüfen von Anzeigen über Fassadenreinigungen
  • Prüfen von Anzeigen über Brennwertkesselanlagen                     

TÜV Nord Zertifizierung