Gewerbliche Anlieferungen auf den Wertstoffhöfen
Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe, die an die öffentliche Abfallentsorgung der Stadt Bielefeld angeschlossen sind, können die Wertstoffhöfe für die Entsorgung zugelassener Abfälle und Wertstoffe nutzen.
Für gewerbliche Anlieferungen gelten teilweise andere Bedingungen und Entgelte als für Privathaushalte.
Anlieferung sperriger Abfälle durch gewerbliche Anlieferer
Sperrige gewerbliche Abfälle wie Holz, Sperrmüll oder hausmüllähnliche Abfälle können nur von Montag bis Donnerstag angeliefert werden.
Freitags und samstags ist die Anlieferung dieser Abfälle aus Gewerbebetrieben nicht möglich.
Maximale Menge
Es können grundsätzlich maximal 4 m³ pro Tag angeliefert werden.
Entgelte und Bezahlung
Für gewerbliche Anlieferungen gelten gesonderte Entgelte.
Das Entgelt wird bei der Anlieferung des jeweiligen Abfallstoffes bzw. Wertstoffes fällig und ist vor dem Entladen von dem Benutzer oder der Benutzerin an den jeweiligen Annahmestellen zu entrichten.
Zahlungsmethoden: bar oder (bevorzugt) mit Karte (girocard oder Debitkarte). Eine Bezahlung auf Rechnung oder mit Kreditkarte ist nicht möglich.
| Hausmüll | 51,17 € pro Kubikmeter |
| Sperrmüll | 51,17 € pro Kubikmeter |
| Grünabfälle (Laub und Rasen sowie Strauch- und Baumschnitt) | 23,80 € pro Kubikmeter |
| Wurzelstöcke (Baumwurzeln bis 25 cm Durchmesser) | 5,95 € pro Stück |
| Bauschutt verwertbar | 35,70 € pro Kubikmeter |
| Baumischabfälle (z.B. Rigipsplatten) | 154,70 € pro Kubikmeter |
| Fensterglas* | 71,40 € pro Kubikmeter |
| Holzfenster* | 83,30 € pro Kubikmeter |
| Kunststofffenster* | 83,30 € pro Kubikmeter |
| Holzabfälle (Kat. A I - A III) | 23,80 € pro Kubikmeter |
| Holzabfälle (belastet, Kat. A IV) | 59,50 € pro Kubikmeter |
| Pkw-Reifen mit Felge | 5,95 € pro Stück |
| Pkw-Reifen ohne Felge | 4,76 € pro Stück |
| Lkw- und Trecker-Reifen o. Felge | 14,28 € pro Stück |
| Lkw- und Trecker-Reifen m. Felge | 26,18 € pro Stück |
| Akten zur Vernichtung* | 1,19 € pro kg |
| Datenträger* Vernichtung mit Nachweis | 7,14 € pro Stück |
| Binderfarbe | 0,48 € pro kg |
| Altlacke* | 2,38 € pro kg |
| Fotochemikalien* | 2,38 € pro kg |
| Ölverschmutze Betriebsmittel* | 1,19 € pro kg |
| Lösungsmittelgemische | 2,38 € pro kg |
| Laborchemikalien* (anorganisch) | 3,57 € pro kg |
| Laborchemikalien* (organisch) | 3,57 € pro kg |
| Laugen, Laugengemische* | 2,38 € pro kg |
| Heizöl und Diesel* | 0,83 € pro kg |
| Motoren- & Getriebeöl* | 0,83 € pro kg |
| Pflanzenschutz- & Schädlingsbekämpfungsmittel* | 2,38 € pro kg |
| Reinigungsmittel* | 1,78 € pro kg |
| Quecksilber-Rückstände* | 22,01 € pro kg |
| Säure / -gemische / Beize* | 2,38 € pro kg |
| Spraydosen* (mit schädlichem Inhalt) | 2,98 € pro kg |
| Altmedikamente* | 0,48 € pro kg |
| Feuerlöscher* | 17,85 € pro Stück |
| Einweg-Lachgasbehälter* | 17,85 € pro Stück |
| Leuchtstoffröhren (Vorbereitung Ents.) | 0,18 € pro Stück |
| E-Schrott* (Vorbereitung Entsorgung) | 0,18 € pro kg |
| Sonst. Tätigkeiten für Verwertung/ Entsorgung | 18,50 € je angef. 15 Min.
|
| Erstellung eines Übernahme- oder Begleitscheins* (Pflicht bei Entsorgung von gefährlichen Abfällen!) | 5,95 € / Stück |
Alle Preise inkl. Mehrwertsteuer
*Annahme nur am Wertstoffhof Mitte
Ihre Anlieferung auf dem Wertstoffhof
Bitte sortieren Sie unterschiedliche Abfallarten bereits vor der Fahrt. Die Abfälle müssen auf dem Wertstoffhof getrennt in die vorgesehenen Container und Annahmestellen gegeben werden.
- Es dürfen ausschließlich Abfälle aus Bielefeld angeliefert werden, die aus Haushalten stammen, die an die städtische Abfallentsorgung angeschlossen sind.
- Selbst ausladen: Die angelieferten Abfälle müssen grundsätzlich selbstständig in die vorgesehenen Container oder Ablagestellen gegeben werden. Eine Ausnahme bilden Schadstoffe.
- Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.
- Das Durchsuchen, Aussortieren und Mitnehmen von Gegenständen aus den angelieferten Abfällen ist verboten.
- Das gefahrlose Rangieren muss durch die Anliefernden sichergestellt werden. Bei Fahrzeugen ohne vollständige Rundumsicht (z.B. Kastenwagen) ist eine einweisende Person mitzubringen. Das Betriebspersonal darf die Einweisung beim Rangieren nicht übernehmen.