Feuerwerke
Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie 2 außerhalb von Gebäuden
Am 31. Dezember und 1. Januar eines Jahres darf jeder, der das 18. Lebensjahr vollendet hat, Feuerwerkskörper der Kategorie 2 außerhalb von Naturschutzgebieten Naturschutzgebiete abbrennen.
Zu dieser Kategorie zählt in der Regel das klassische Silvesterfeuerwerk und diese Artikel sind ausschließlich zur Verwendung im Freien vorgesehen.
An allen anderen Tagen des Jahres wird dafür eine besondere Genehmigung benötigt. Grundlage hierfür ist § 23 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz.
Alle Informationen zum Abbrennen von Feuerwerkskörpern und zu den Kosten finden Sie im Serviceportal.