Hinweis

13. November: Wertstoffhöfe schließen frühzeitig

Wegen einer Personalversammlung schließen die Wertstoffhöfe des Umweltbetriebs am Donnerstag, 13. November, bereits um 15 Uhr. Betroffen sind davon alle drei Standorte an der Herforder Straße (Mitte), Fabrikstraße (Süd) und Engersche Straße (Nord). Am Freitag, 14. November, gelten wieder die üblichen Öffnungszeiten von 8 bis 17 Uhr.

Wertstoffhöfe

Service für private Haushalte

Die Wertstoffhöfe des Umweltbetriebes der Stadt Bielefeld stehen allen Privathaushalten in Bielefeld zur Verfügung. Hier können Sie alles entsorgen, was zu Hause anfällt und nicht in die Tonne passt oder dort entsorgt werden darf. Dazu gehören unter anderem Altöl, Energiesparlampen, E-Schrott und andere Schadstoffe.

Kostenlos kann aus den Haushalten der Stadt folgendes entsorgt werden:

Kostenpflichtig können Sie folgendes abgeben:

Altreifen ohne Felge 1,50 € pro Stück
Altreifen mit Felge 1,50 € pro Stück
Baumwurzeln (Wurzelstöcke), Annahme nur bis 25 cm Durchmesser 5,00 € pro Stück
Laub- und Rasenschnitt 10,00 € pro Kubikmeter
Strauch- und Baumschnitt 10,00 € pro Kubikmeter
Bauschutt, verwertbar 20,50 € pro Kubikmeter
Baumischabfälle 90,00 € pro Kubikmeter

Dachpappe (Astbestfrei, nur für Privathaushalte in haushaltsüblichen Mengen)

90,00 € pro Kubikmeter
Holzabfälle (gemäß Altholzverordnung Kat. A I bis A III) 10,00 € pro Kubikmeter
Holzabfälle, schadstoffbelastet (Kat. IV), keine Annahme von Bahnschwellen 45,00 € pro Kubikmeter
Restmüll 31,00 € pro Kubikmeter
Sperrmüll 10,00 € pro Kubikmeter
Binderfarbe 0,25 €/kg
Annahme ausschließlich von Abfällen aus Bielefeld
Die Annahme der Abfälle und Wertstoffe erfolgt nur von privaten Haushalten und Kleingewerbebetrieben, die an die Restmüllabfuhr der Stadtreinigung der Stadt Bielefeld angeschlossen sind.

Service-Stopp auf den Wertstoffhöfen

Um die Sicherheit aller Anlieferer zu gewährleisten, werden auf den Wertstoffhöfen so genannte „Service-Stopps“ durchgeführt.

Diese Stopps werden dazu genutzt, um in dieser Zeit mit Radladern angelieferten Abfall (u.a. Sperrmüll, Grünschnitt, Bauabfälle) in den Containern nachzuverdichten. Das Nachverdichten ist notwendig, um die Container-Kapazität auszuschöpfen und die Anlieferung weiterer Abfälle zu ermöglichen. Würde das Verdichten nicht stattfinden, würden auch Unfallquellen auf dem Wertstoffhof entstehen.

Während der Einsatzzeit des Radladers darf jedoch niemand den Wertstoffhof betreten. Daher muss der komplette Hof abgesperrt werden. Die Wartezeit während eines Service-Stopps variiert je nach Hof und Anliefereraufkommen. Erst wenn sich kein Kunde mehr auf dem Hof befindet, können die Mitarbeiter*innen ihre Arbeit mit dem Radlader beginnen.

Gewerbliche Anlieferer

Für Gewerbebetriebe, die Abfälle und Wertstoffe entsorgen wollen, gelten andere Preise. Eine Preisinformation erhalten Sie unter der Telefonnummer +49 521 51-3230.

Ab dem 1. Januar 2026 werden für gewerbliche Anlieferer keine Rechnungen mehr ausgestellt. Die Zahlung kann dann ausschließlich vor Ort direkt bar oder (bevorzugt) mit Karte erfolgen.

Für gewerbliche Anlieferer gilt: Die Anlieferung von sperrigen Abfällen (wie z. Bsp. Holz, Sperrmüll und hausmüllähnliche Abfälle) ist nur bis zu einer maximalen Menge von 4 m3 gestattet.

Die Anlieferung dieser Abfälle darf nur noch von Montag bis Donnerstag erfolgen. Freitags und samstags dürfen sperrige Abfälle aus gewerblichen Anlieferungen nicht auf den Wertstoffhöfen des Umweltbetriebs abgegeben werden.