Schuleingangsuntersuchung

Einladung
Alle Kinder, die zwischen dem 1.10. eines Jahres und dem 30.9. des Folgejahres 6 Jahre alt werden, werden schulpflichtig und erhalten einen Termin für eine Schuleingangsuntersuchung, die gesetzlich vorgeschrieben ist.
Terminvergabe
Die Untersuchung findet im Gesundheitsamt im gesamten Schuljahr vor der Einschulung statt. Die älteren Kinder werden in einer ersten Welle bis ca. Februar/März und die jüngeren Kinder in einer zweiten Welle bis kurz vor den Sommerferien untersucht. So kann es passieren, dass Ihr Kind noch keine Einladung erhalten hat und seine Freund*innen  im Kindergarten schon untersucht wurden. Das sollte kein Anlass zur Besorgnis sein. Sie erhalten rechtzeitig per Post eine Einladung zu der Untersuchung.

Chronische Erkrankung/ Behinderung
Hat Ihr Kind eine chronische Erkrankung oder eine Behinderung?
Entwickelt sich Ihr Kind nicht altersgemäß und Sie machen sich Sorgen bezüglich der Einschulung? Denken Sie an eine Rückstellung vom Schulbesuch?

Dann melden Sie sich gerne im Sekretariat des Kinder- und jugendärztlichen Dienstes unter der Telefonnummer +49 521 51-3878 und bitten um einen Termin für eine vorzeitige Untersuchung Ihres Kindes. Melden Sie sich gerne schon nach den Sommerferien, noch vor den Anmeldungen in der Schule. Dann können wir für Sie einen vorzeitigen Termin mit mehr Zeit für die Untersuchung Ihres Kindes und Ihre Beratung organisieren.

So bleibt noch genügend Zeit, sinnvolle oder notwendige Fördermaßnahmen vor der Einschulung anzuregen, in die Wege zu leiten und die Einschulung entsprechend zu planen.

Die Schuleingangsuntersuchung dient dazu, den Gesundheitszustand und den Entwicklungsstand Ihres Kindes einzuschätzen.

Die Untersuchung gliedert sich in zwei Untersuchungsabschnitte, wobei der erste von dem*der medizinischen Fachangestellten und der zweite vom Arzt*von der Ärztin durchgeführt wird. Die gesamte Untersuchung dauert mindestens 60 Minuten und wird mit einem speziell für die Einschulungsuntersuchungen entwickelten Untersuchungsverfahren durchgeführt. Dieses wird in ganz NRW standardisiert angewendet.

Die Ergebnisse der Untersuchung werden mit Ihnen besprochen und Sie werden beraten, wie Sie Ihr Kind unterstützen können, um ihm einen guten Schulstart zu ermöglichen.

Bei auffälligen Befunden wird Ihnen eine Mitteilung an den behandelnden Arzt*die behandelnde Ärztin mitgegeben, um ggf. noch notwendige diagnostische und therapeutische Schritte einzuleiten.
Für die Schule wird ein schulärztliches Gutachten erstellt. Sie bekommen eine Kopie ausgehändigt.

Bei Vorliegen einer für die Schule relevanten Erkrankung werden die Lehrer*innen, Ihr Einverständnis vorausgesetzt, hinsichtlich des Umgangs mit der Erkrankung beraten.

Bitte planen Sie für diese Untersuchung ausreichend Zeit ein und bemühen sich um rechtzeitiges Erscheinen, da es sonst für alle zu Zeitverschiebungen kommt!


Bitte mitbringen: