Reisepass abholen

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Der Reisepass liegt immer in der Bürgerberatung zur Abholung bereit, in der er beantragt wurde. In Einzelfällen wurde bei der Beantragung die Abholung an anderer Stelle vereinbart.

Über Bearbeitungsstand abfragen können Sie nachschauen ob der Reisepass fertig gestellt ist. Die Pass-/Ausweisnummer finden Sie auf der Quittung, die Sie bei Antragstellung erhalten haben.

Nur Dokumente mit dem Status "abholbereit" sind wirklich vor Ort angekommen. "In Bearbeitung" bedeutet "noch nicht fertig".

Alternativ können Sie telefonisch nachfragen.


Der Reisepass ist grundsätzlich persönlich abzuholen.

Ist eine persönliche Abholung nicht möglich, kann der Antragsteller eine andere Person zur Abholung bevollmächtigen. Dafür ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich.

Jugendliche unter 18 Jahren können den Reisepass nur in Begleitung der Sorgeberechtigten abholen. Alternativ kann eine Vollmacht aller Sorgeberechtigten vorgelegt werden.

Bei Expressbestellung kann der Reisepass i.d.R. 4 bis 5 Werktage nach der Beantragung abgeholt werden. Erfolgt die Bestellung bis 11:00 Uhr, dann gilt bereits der Beantragungstag als erster Werktag. Als Werktag gilt nur Montag bis Freitag.
Der Express-Reisepass liegt am Liefertag ab 12:00 Uhr zur Abholung bereit.

Immer:

  • Wenn vorhanden: alter Reisepass / Kinderreisepass / Kinderausweis der Antragstellenden
  • Wenn vorhanden: Personalausweis des Antragstellenden


Zusätzliche Unterlagen,

wenn eine andere Person zur Abholung kommt:

  • Die unter „Immer“ genannten Unterlagen und zusätzlich
  • Schriftliche Vollmacht des Antragstellenden
  • Ausweisdokument der/des Bevollmächtigten

wenn der Reisepass für eine unter 18jährige Person abgeholt werden soll:

  • Die unter „Immer“ genannten Unterlagen und zusätzlich
  • Ausweis der/des abholenden Sorgeberechtigten

wenn der Reisepass für eine unter 18jährige Person durch diese abgeholt werden soll (wird bei der Antragstellung besprochen):

  • Die unter „Immer“ genannten Unterlagen und zusätzlich
  • Vorsprache aller sorgeberechtigten Personen, alternativ schriftliche Vollmacht aller sorgeberechtigten Personen
  • Ausweise aller sorgeberechtigten Personen


wenn der Reisepass vor der Eheschließung auf den neuen Familiennamen beantragt wurde:

  • Die unter „Immer“ genannten Unterlagen und zusätzlich
  • Die Heiratsurkunde


Zur Abholung durch einen Bevollmächtigten nutzen Sie bitte diese Vollmacht.

Die Abholung des Reisepasses ist kostenfrei.

Die Abholung in der Bürgerberatung ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie mit Hilfe der Online-Terminvereinbarung selbst buchen.