Gemeinschaftshäuser

Die Stadt Bielefeld stellt Bürger*innen, Vereinen und Verbänden Räume in Gemeinschaftshäusern für kulturelle, soziale, sportliche und politische Veranstaltungen zur Verfügung. In einigen Gemeinschaftshäusern dürfen auch private Feiern stattfinden.

Die Nutzung muss schriftlich beantragt werden. Für Feiern sind eine Kaution zu hinterlegen und ein Entgelt gemäß Entgeltordnung zu zahlen. Kulturelle, soziale und politische Veranstaltungen sind kostenfrei. Sportliche Veranstaltungen werden nach der Entgeltordnung des Sportamtes abgerechnet. 

Der Immobilienservicebetrieb vermietet Räume im

  • Gemeinschaftshaus Feilenstraße 

Diese beiden Gebäude werden jedoch nicht für Feiern, sondern nur für kulturelle, soziale, politische und sportliche Veranstaltungen vermietet. 

Weitere Räume in Gemeinschaftshäuser werden in den jeweiligen Stadtbezirken von den Bezirksämtern vermietet.