Wiederzulassung auf den-/dieselbe/n Halter*in nach Außerbetriebsetzung
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit freigelegtem Sicherheitscode auf der Rückseite

- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) mit verdecktem Sicherheitscode auf der Vorderseite (nur bei Kennzeichenwechsel)

- Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
- Gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. gültige Sicherheitsüberprüfung (SP)
- IBAN (Konto) des*der Halter*in für den Einzug der Kfz-Steuer
- Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID) sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät für den Computer oder ein Smartphone, jeweils mit installierter kostenloser "AusweisApp2“
Ablauf der Wiederzulassung im Portal:
- Online-Portal der zuständigen Zulassungsbehörde aufrufen.
- Identität mittels neuem elektronischen Personalausweises (nPA) oder elektronischem Aufenthaltstitels (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion nachweisen.
- Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II freilegen (nur bei Kennzeichenwechsel).

- Notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:
- Kfz-Kennzeichen und Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)
- Freigelegten Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I
- Freigelegten Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II (nur bei Kennzeichenwechsel)
- Datum einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) und ggf. gültigen Sicherheitsprüfung (SP)
- eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
- IBAN – Halterkonto – für die SEPA-Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer)
- Nächstes freies Kennzeichen auswählen, Wunschkennzeichen oder reserviertes Kennzeichen angeben
- Antragsdaten werden automatisiert validiert.
- Gebühr mittels ePayment-System bezahlen. Zahlungsmittel sind Kreditkarte, PayPal, PayDirekt und GiroPay.
- Eingaben und Antragsstellung bestätigen.
- Der Antrag wird durch eine*n Sachbearbeiter*in geprüft.
- Zulassungsbescheid inkl. Gebührenbescheid, Zulassungsbescheinigung Teil I, bei Halter- oder Kennzeichenwechsel auch Teil II, die Stempelplakettenträger sowie der Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) zum Aufkleben auf das Kennzeichen werden von der Zulassungsbehörde postalisch versendet.
- Plakettenträger auf Kennzeichen aufbringen. Das Datum zur Wirksamkeit der Zulassung befindet sich auf dem von der Zulassungsbehörde zugesandten Bescheid. Dieser ist i.d.R. drei Tage nach Versand wirksam. Erst dann darf losgefahren werden.
Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine automatische Prüfung auf Kfz-Steuerrückstände und Gebührenrückstände.
Falls einer der Schritte nicht mit positivem Ergebnis abgeschlossen wird, wenden Sie sich bitte an die Zulassungsbehörde.