Beantragung eines roten Oldtimerkennzeichens

Wofür kann das Kennzeichen benutzt werden?

Hauptzweck dieses Kennzeichens ist die Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen, ebenso die An- und Abfahrt zu diesen Veranstaltungen. Darüber hinaus können die Kennzeichen zu

  • Prüfungsfahrten,
  • Probefahrten,
  • Überführungsfahrten sowie
  • Fahrten zur Wartung und Reparatur des Fahrzeuges

verwendet werden.
 

Was benötigt wird:

  • Grundsätzlich hat sich die vorsprechende Person durch einen gültigen Personalausweis oder Pass zu legitimieren (Kopie genügt).
     
  • Versicherungsbestätigung (mit eVB-Nummer) für rote Kennzeichen
     
  • Identitätsnachweis für natürliche Personen: 
    • Deutsche und EU-Ausländer*innen: Gültiger Personalausweis oder Pass
    • Nicht EU-Ausländer*innen: Entweder Pass mit eingeklebtem Aufenthaltstitel oder Pass mit elektronischem Aufenthaltstitel (eAT)
       
  • Identitätsnachweis für juristische Personen: 
    • bei Firmen: Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung bzw. Gewerbeummeldung (jeweils nicht älter als 12 Monate) und amtliche(r) Lichtbildausweis(e) (Kopie) der vertretungsberechtigten Person
  • Formloser Antrag mit den folgenden Angaben zur Begründung des Bedarfes:
    • Hersteller*in und Fahrzeug-Ident.-Nummer aller Fahrzeuge
    • Kopien der ZB II (Fahrzeugbriefe) aller Fahrzeuge
    • Auflistung der Veranstaltungen, an denen voraussichtlich innerhalb des ersten Zuteilungszeitraumes (1 Jahr) teilgenommen werden soll
       
  • Nachweis, dass ein Führungszeugnis behördlicher Art beantragt wurde (Quittung)
     
  • Gutachten gemäß § 23 Straßen-Verkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) für die Einstufung jedes einzelnen Fahrzeuges als Oldtimer (früher Gutachten gemäß § 21c StVZO). Im Rahmen der Begutachtung ist auch eine Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO durchzuführen - es sei denn, es wurde mit der Begutachtung gleichzeitig ein Gutachten nach § 21 StVZO erstellt.


Hinweise 

  • Das Kennzeichen wird nur an zuverlässige Personen ausgegeben; bei Zuwiderhandlungen ist der Widerruf der Kennzeichenzuteilung durch die Zulassungsbehörde möglich.
  • Die Kennzeichenzuteilung kann nur für außer Betrieb gesetzte Fahrzeuge erfolgen. Eine gleichzeitige Zulassung gemäß § 3 FZV ist somit nicht zulässig.
  • Das/Die Fahrzeug/e muss/müssen 30 Jahre alt oder älter sein.
  • Für das Kennzeichen sind Versicherungsbeiträge und Steuern zu entrichten.
  • Das Kennzeichen darf in den meisten europäischen und außereuropäischen Ländern nicht verwendet werden.
  • Das Kennzeichen darf nur für das/die im Fahrzeugscheinheft eingetragene/n Fahrzeug/e und nur für die oben genannten Zwecke verwandt werden.
  • Sind in dem Fahrzeugscheinheft mehrere Fahrzeuge eingetragen, darf mit den Kennzeichenschildern zur selben Zeit dennoch nur ein Fahrzeug gefahren werden.
  • Neben dem Fahrzeugscheinheft sind fortlaufende Aufzeichnungen über jede einzelne Fahrt in Form eines Fahrtennachweisbuches zu führen.
  • Bei Verkauf eines Fahrzeuges ist das Fahrzeugscheinheft zum Zwecke der Austragung des betreffenden Fahrzeuges vorzulegen bzw. ist das Kennzeichen außer Betreib setzen zu lassen, wenn es sich um das einzige im Fahrzeugscheinheft eingetragene Fahrzeug handelt.
  • Soll ein neu erworbenes Fahrzeug ebenfalls mit dem Kennzeichen gefahren werden, ist dessen Eintragung in das Fahrzeugscheinheft unter Vorlage der oben genannten Unterlagen (mit Ausnahme Führungszeugnis und der elektronischen Versicherungsbestätigungsnummer) zu beantragen.
  • Die Zuteilung des Kennzeichens ist auf ein Jahr befristet. Vor Ablauf der Zuteilungsfrist ist unaufgefordert ein Verlängerungsantrag zu stellen und diesem eine neue elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.) beizufügen.
  • Im Rahmen der Verlängerung der Zuteilungsfrist sind der Zulassungsbehörde durch Urkunden oder Teilnahmebescheinigungen Nachweise zu erbringen, an welchen Veranstaltungen mit welchen Fahrzeugen im letzten Zuteilungszeitraum teilgenommen wurde.